Die befristete Anstellung von Lehrern, die bereits über drei Jahre Berufserfahrung vorweisen, widerspreche dem europäischen Arbeitsrecht, hatte der slowenische Präsident des EuGH, Marko Ilesic, geurteilt. Er gab damit dem Gewerkschaftsverband ANIEF Recht, der vor fünf Jahren gegen die verbreiteten befristeten Arbeitsverträge für Lehrern im italienischen Schulwesen vor das Gericht in Luxemburg gezogen war.Rund 300.000 Lehrer haben in Italien zuletzt über drei Jahre lang mit befristeten Arbeitsverträgen unterrichtet. Damit konnte sich der italienische Staat die Kosten fixer Anstellungen sparen. Sollten sich die Lehrer nun an ein italienisches Arbeitsgericht wenden, müssten sie aufgrund des EuGH-Urteils unbefristet angestellt werden.Wer bereits eine Anstellung außerhalb des Schulsystems gefunden hat, soll eine Entschädigung fordern können, lautet das Urteil. Dieses betrifft auch das im Schulwesen angestellte administrative Personal.apa