Seit dem 1. Juni 2012 werden die von in Italien ansässigen ausländischen Ehegatten eines italienischen Staatsangehörigen gestellten Staatsbürgerschaftsanträge durch Eheschließung vom Präfekt und nicht mehr wie bisher vom Innenministerium erlassen, so das Regierungskommissariat.Für Staatsbürgerschaftsanträge wegen zehnjähriger Ansässigkeit oder für politische Flüchtlinge sei hingegen weiterhin der Staatspräsident zuständig, betont das Regierungskommissariat.In den kommenden Monaten werden ca. 500 Einbürgerungsanträge bearbeitet, die von in Südtirol ansässigen und mit italienischen Staatsbürgern verheirateten Ausländern gestellt wurden. In den vergangenen fünf Jahren wurden in Südtirol 1722 Staatsbürgerschaften an ebenso viele Ausländer gewährt: davon 738 durch Eheschließung, 21 an politische Flüchtlinge und 936 an Personen, die seit mehr als zehn Jahren hier ansässig sind.Was das Herkunftsland der Antragsteller betrifft, liegt Albanien in den letzten drei Jahren mit 209 Eingebürgerten eindeutig an erster Stelle, gefolgt von Marokko (145), Serbien (90), Bosnien (84), Mazedonien (80), Tunesien (65), Pakistan (49), Rumänien (46) und Deutschland (37).