Mit dem Urteilsspruch setzt das Gericht setzt einen klaren rechtlichen Maßstab für ein toxisches Verhalten, das viele als alltägliche oder gar „gesunde“ Neugier in einer Beziehung betrachten. Im konkreten Fall hatte eine Frau auf Sizilien im Jahr 2022 Anzeige gegen ihren Mann erstattet, weil dieser immer wieder ihr Handy kontrollierte. Pikantes Detail: Der Mann hatte Screenshots der Chats und der Anrufliste gemacht, um im anstehenden Verfahren der Trennung „Beweise“ für die Untreue seiner Frau vorlegen zu können. Ein Gericht in Messina hatte den Mann wegen dieser Handy-Schnüffelei verurteilt. Wie die italienische Tageszeitung „Il Messaggero“ berichtet, reichte sein Anwalt Rekurs vor dem Kassationsgericht ein, dieses hat den Rekurs nun abgelehnt. <h3> Zehn Jahre Haft</h3>In der Urteilsbegründung heißt es, dass der Mann eindeutig die Privatsphäre der Frau verletzt hatte, auch wenn er den PIN zum Entsperren des Handys wusste. Die Höchstrichter stufen diesen Umstand als erschwerend ein, weil ein Passwort das Mobiltelefon vor unberechtigtem Zugriff schützen soll. Selbst wenn der Eigentümer des Handys den Code zum Entsperren seinem Partner/seiner Partnerin bekannt gibt, darf diese/r nur unmittelbar danach das Mobiltelefon nutzen, ansonsten handelt es sich um eine Straftat, so die Höchstrichter. Ebenso ist es strafbar – trotz Zustimmung das Handy zu nutzen - wahllos Inhalte zu kontrollieren. <BR /><BR />Die Richter stufen in ihrem Urteil WhatsApp als Computersystem ein, wer sich ungerechtfertigt Zugang verschafft, dem drohen bis zu zehn Jahre Haft. Damit ist ein Präzedenzfall geschaffen, wodurch diese Auslegung auch für andere Apps gilt, wie etwa Instagram und Facebook.