Bis zum 1. Juli bringt Italiens „Grüner Pass“ einige Erleichterungen, danach tritt das EU-Zertifikat für mehr Reisefreiheit in Kraft. <BR /><BR /><BR /><b>Ist der „Grüne Pass“ ein neuer Ausweis?</b><BR />Nein, im Grunde besteht er aus einem grafischen Zeichen (QR-Code), das auf einem Blatt Papier oder in digitaler Form (z.B. auf dem Smartphone) vorgewiesen wird. Wenn der QR-Code eingelesen wird, führt er zu einer Datenbank im Internet, die bestätigt, dass der Inhaber geimpft, getestet oder genesen wird. <BR /><BR /><b>Muss ich für den „Grünen Pass“ bezahlen?</b><BR />Nein, dieser Nachweis wird kostenlos ausgestellt. Er ist in italienischer und englischer Sprache erhältlich, in Südtirol auch in deutscher Sprache. <BR /><BR /><b>Wozu brauche ich den „Grünen Pass“?</b><BR />Grundsätzlich bringt diese Bescheinigung die Reisefreiheit in allen Regionen Italiens; das gilt auch, wenn eine der Regionen wieder zur gelben oder sogar roten Zone werden sollten. Auch Besuche in Altersheimen und der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen werden erleichtert. Zudem ist der „Grüne Pass“ die Voraussetzung für die Teilnahme an vielen Veranstaltungen (Konzerte, Theater, Sport) und privaten Feiern mit einer größeren Teilnehmerzahl (z.B. Hochzeit); wenn Italien in den kommenden Wochen die Öffnung der Diskotheken erlaubt, ist für den Eintritt ebenfalls der „Grüne Pass“ vorzuweisen.<BR /><BR /><b>Wer stellt den „Grünen Pass“ aus?</b><BR />Die Bestätigung wird für Geimpfte, Genesene und (negativ) Getestete ausgestellt, und zwar immer von der dafür zuständigen Stelle.<BR />Geimpfte: vom zuständigen Sanitätsbetrieb, der die Impfkampagne koordiniert<BR />Genesene: nach Beendigung des Krankenstandes vom zuständigen Krankenhaus, vom Sanitätsbetrieb, vom jeweiligen Basisarzt oder Kinderarzt<BR />Getestete: von jenen, die den Test durchgeführt haben, also Sanitätsbetrieb, öffentliche und private medizinische Strukturen, Apotheken und Allgemeinmediziner<BR /><BR /><b>Wie erhalte ich den „Grünen Pass“?</b><BR />Am schnellsten geht es über Internet! Dazu wurde die eigene Website www.dgc.gov.it eingerichtet. Bis spätestens 28. Juni sollen dort alle notwendigen Daten vorhanden sein. Über diese Webseite kann der „Grüne Pass“ auf PC, Tablet oder Smartphone heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die digitale Version ist auch über die bekannte Corona-App Immuni erhältlich. Wer die „klassiche“ Papier-Version vorzieht, kann die Bescheinigung beim jeweiligen Hausarzt, Kinderarzt oder in der Apotheke anfordern (Gesundheitskarte mitnehmen!). Über eine Hotline der Immuni-App können täglich von 8 bis 20 Uhr Informationen über das Herunterladen des „Grünen Passes“ eingeholt werden (Telefon: 800.91.24.91). <BR /><BR /><b>Wie komme ich vom Südtiroler „CoronaPass“ zum staatlichen Pass?</b><BR />Die Daten für den Südtiroler „CoronaPass“ fließen in die Datenbank für den staatlichen Ausweis ein. Sobald dies abgeschlossen ist (voraussichtlich in einigen Tagen), erhalten die Inhaber des „CoronaPass“ eine Mitteilung, dass sie zum staatlichen Pass wechseln können. Auch auf der Seite für den Südtiroler „CoronaPass“ (coronapass.civis.bz.it) wird künftig der Pass für das gesamte Staatsgebiet ausgestellt. <BR /><BR /><BR /><b>Wie lange ist der Ausweis gültig?</b><BR />Die Gültigkeit ist unterschiedlich.<BR />Impfung: ab dem 15. Tag nach der ersten Impfdosis und bis zur Impfung mit der zweiten Dosis; danach gilt der Ausweis weitere 9 Monate lang. Bei Impfstoffen mit nur einer Dosis (Johnson&Johnson) gilt er ab dem 15. Tag nach der Impfung.<BR />Genesung: 6 Monate ab dem letzten Tag in der krankheitsbedingten Isolation<BR />Test: nach Durchführung des Tests 48 Stunden lang (Selbsttest wie Nasenflügeltest sind in Italien nicht anerkannt!)<BR /><BR /><b>Wer darf den „Grünen Pass“ kontrollieren?</b><BR />Grundsätzlich dürfen Ordnungskräfte und Beamte die Gültigkeit des Ausweises überprüfen. Bei kulturellen, sportlichen oder privaten Veranstaltungen kontrollieren die jeweiligen Betreiber den Zutritt.<BR /><BR /><b>Kann der „Grüne Pass“ auch wieder annulliert werden?</b><BR />Ja, wenn jemand an Covid-19 erkrankt, wird das sofort in der Datenbank registriert, der Pass ist dann ungültig. <BR /><BR /><b>Braucht jemand mit dem „Grünen Pass“ keine Maske mehr zu tragen?</b><BR />Nein, das ist weiterhin notwendig und auch sinnvoll. Auch geimpfte, genesene und getestete Personen können sich mit dem Virus infizieren und andere damit anstecken; das gilt vor allem für die besonders ansteckenden Mutationen. Auch wenn die Maskenpflicht im Freien aufgehoben wird, bleibt sie in Innenräumen und bei Menschenansammlungen in Kraft. Ebenso sollten die Abstandsregeln eingehalten werden. <BR /><BR /><b>Kann ich mit dem „Grünen Pass“ ins Ausland reisen?</b><BR />Nein, dieser Ausweis gilt nur in Italien. Wer andere Länder besucht, sollte sich vorher über die jeweiligen Bestimmungen für die Ein- und Ausreise informieren (Verbote, Test, Quarantäne?). Ab 1. Juli tritt das „Digitale Covid-Zertifikat“ der EU in Kraft, der die Reisefreiheit im Schengen-Raum bringen wird.<BR /><BR /><b>Muss ich im Juli um das „Zertifikat“ der EU ansuchen?</b><BR />Nein, die Daten des italienischen „Grünen Passes“ werden in die Datenbank der EU eingespeist, daher ist kein neuer Ausweis notwendig. Auch der CoronaPass Südtirol wird dann an den europäischen Standard angepasst. <BR /><BR /><b>Welche Daten kann dann z.B. ein Polizist in Deutschland aus meinem EU-Pass herauslesen?</b><BR />Das digitale COVID-Zertifikat enthält nur notwendige zentrale Informationen wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum sowie Angaben zu Impfung, Genesung oder Test. Diese Daten bleiben aber Teil des Zertifikats; sie sind nur in den Datenbanken der jeweiligen EU-Staaten abgespeichert. Sie können von Behörden in anderen Ländern nicht ausgelesen und schon gar nicht gespeichert werden. Bei einer Kontrolle wird nur die Gültigkeit des Zertifikats festgestellt, und zwar indem überprüft wird, wer es ausgestellt und unterzeichnet hat.