<b>von Micaela Taroni</b><BR /><BR />Der Senat in Rom hat die Reform der Straßenverkehrsordnung unter Dach und Fach gebracht. Sie wurde mit 83 Ja-Stimmen, 47 Gegenstimmen und einer Enthaltung gebilligt. Die Straßenverkehrsordnung, die bereits im März das Grüne Licht der Abgeordnetenkammer erhalten hat, tritt somit in Kraft. <h3> Hier die Strafen im Überblick</h3><h3> Handy am Steuer</h3>Die Strafen für Autofahrer, die am Steuer ohne Kopfhörer telefonieren oder chatten, werden verdreifacht. So drohen jetzt Strafen von mindestens 250 Euro bis 1000 Euro, wenn ein Autofahrer beim Hantieren mit dem Smartphone erwischt wird, wobei ab dem ersten Verstoß ein einwöchiger Führerscheinentzug vorgesehen ist. Bei einem zweiten Verstoß innerhalb von zwei Jahren nach der ersten Sanktion erhöht sich die Geldstrafe auf 1.400 Euro, wobei der Führerschein für bis zu drei Monate entzogen und 8 bis 10 Punkte abgezogen werden können. Die Dauer des Führerscheinentzugs verdoppelt sich, wenn der Fahrer durch die Nutzung des Smartphones einen Unfall verursacht oder ein anderes Fahrzeug von der Straße abdrängt.<BR /><h3> <b>Autofahren unter Alkoholeinfluss</b></h3> Wer mit einem Promillewert zwischen 0,5 und 0,8 angehalten wird, muss mit einer Geldstrafe von 573 Euro bis 2.170 Euro und einem Führerscheinentzug von 3 bis 6 Monaten rechnen. Bei einem Promillewert zwischen 0,8 und 1,5 beträgt die Geldstrafe von 800 Euro bis 3.200 Euro, vorgesehen ist außerdem eine Freiheitsstrafe von bis zu 6 Monaten und der Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten. Bei einem Promillewert von über 1,5 ist eine Geldstrafe von 1.500 bis 6.000 Euro und eine Haftstrafe von 6 bis 12 Monaten und der Führerscheinentzug von 1 bis 2 Jahren vorgesehen. <BR /><BR />Alle Sanktionen umfassen auch einen Abzug von 10 Punkten im Führerschein und die mögliche Verpflichtung, auf eigene Kosten ein so genanntes Alcolock-System am Auto anzubringen. Dieser Mechanismus verhindert, dass das Auto anspringt, wenn der Blutalkoholspiegel des Fahrers über Null liegt, und ist nach dem Einbau im Fahrzeug versiegelt, um Manipulationen zu verhindern. Das Auto springt also nur dann an, wenn das System keine Spuren von Alkohol bei dem Fahrer feststellt.<BR /><h3> Nulltoleranz für Drogen</h3> Beim ersten positiven Schnelltest ist der Führerschein für 3 Jahre weg, beim zweiten Mal ist der lebenslange Führerscheinentzug vorgesehen.<h3> Übertretung der Geschwindigkeit</h3>Wer die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 10 km/h überschreitet, wird mit Bußgeldern zwischen 173 Euro und 694 Euro belegt. Wird der Verstoß innerhalb einer Ortschaft und mindestens zweimal innerhalb eines Jahres begangen, erhöht sich das Bußgeld auf 220 Euro bis 880 Euro und der Führerschein wird für 15 bis 30 Tage eingezogen. Von 543 Euro bis 2.170 Euro beträgt die Geldstrafe bei Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h. <BR /><BR />Mit dem Entzug des Führerscheins von 1 bis 3 Monaten ist zu rechnen, wenn man die zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 60 km/h überschreitet. Eine Geldstrafe von 845 Euro bis 3.382 Euro ist für die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h vorgesehen. In diesem Fall muss man mit dem Führerscheinentzug von 6 bis 12 Monaten rechnen.<BR /><h3> Führerscheinneulinge</h3> Das Fahrverbot für „leistungsstarke“ Fahrzeuge wird für Führerscheinneulinge von einem auf drei Jahre verlängert. Diese dürfen keine Fahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 75 kW/t und keine Autos mit einer Höchstleistung von 105 kW fahren. Die Leistungsgrenze wurde jedoch etwas aufgeweicht. Nach dem derzeitigen Gesetz liegt die Grenze bei 55 kW/t für Kraftfahrzeuge im Allgemeinen und bei 70 kW/t für Personenkraftwagen.<h3> Schwere Verkehrsdelikte</h3>Das neue Straßenverkehrsgesetz sieht für schwere Verkehrsdelikte wie Fahrerflucht den Entzug des Führerscheins auf Lebenszeit vor. Auch die Strafen für tödliche Unfälle und Verletzungen im Straßenverkehr sind härter. Für Tötung im Straßenverkehr ist eine Freiheitsstrafe von 2 bis 7 Jahren vorgesehen, die bei Tötung aufgrund eines schweren Verkehrsverstoßes von 8 bis 12 Jahren ansteigt.<h3> Helmpflicht für E-Tretroller</h3>Wer in Italien mit einem E-Tretroller unterwegs ist, für den sind in Zukunft ein Nummernschild, Helm, sowie eine Versicherung Pflicht. Private und gemeinsam genutzte Motorroller dürfen nicht außerhalb der städtischen Straßen verkehren, wobei die Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h einzuhalten ist, und sind von Radwegen und Fußgängerzonen ausgeschlossen. Das Parken ist nur in den von den Gemeinden speziell ausgewiesenen Bereichen erlaubt.<h3> Parken, Sanktionen für Falschparken</h3>Die Strafen für das unzulässige Parken auf Behindertenparkplätzen und in der Nähe von Bushaltestellen oder von Haltestellen von anderen öffentlichen Verkehrsmitteln wurden deutlich erhöht. Beim Parken auf Plätzen, die öffentlichen Verkehrsmitteln vorbehalten sind, liegen die Bußgelder für Mopeds und Zweiräder zwischen 87 und 328 Euro (bisher waren es von 41 bis 168 EUR), während für andere Fahrzeuge Bußgelder zwischen 165 Euro und 660 Euro gelten.<BR /><h3> Fernkontrollen</h3>Die neue Straßenverkehrsordnung sieht auch die Einführung eines Systems zur Beanstandung von Verstößen durch Fernprüfung vor. Dieses System umfasst die Möglichkeit, Verstöße gegen die Vorfahrtspflicht an Fußgänger- und Fahrradüberwegen zu beanstanden. Außerdem wird es möglich sein, Verstöße gegen das Halteverbot und das Parken anzufechten, wenn die reservierten Parkplätze von der Verkehrspolizei, der Feuerwehr, den Rettungsdiensten, Elektrofahrzeugen, Fahrzeugen zum Be- und Entladen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs belegt sind.<BR /><h3> Autoversicherungen</h3>Keine Änderung gibt es bei Strafen für Fahrzeuge, die ohne Versicherung im Verkehr erwischt werden. Die derzeitige Strafe zwischen 866 Euro und 3.471 Euro bleibt erhalten, außerdem wird das Fahrzeug aus dem Verkehr gezogen.<BR /><h3> Kampf gegen Aussetzung von Tieren</h3>Vorgesehen ist der Führerschein-Entzug von sechs Monaten bis zu einem Jahr für Personen, die Tiere auf der Straße aussetzen. Außerdem drohen bis zu sieben Jahre Gefängnis, wenn dadurch ein Unfall mit Todesfolge oder Verletzungen verursacht wird. Für E-Tretroller wird eine Kennzeichen-, Helm- und Versicherungspflicht eingeführt.