Donnerstag, 26. September 2019

Italiens Verfassungsgericht: Sterbehilfe in Ausnahmen straffrei

Das italienische Verfassungsgericht hat Sterbehilfe in eng beschränkten Fällen für straffrei erklärt. In einer am Mittwochabend nach zweitägiger Beratung veröffentlichten Entscheidung forderte das höchste Gericht das Parlament zugleich zu einer genaueren gesetzlichen Regelung auf. In der Mitteilung des Gerichtes heißt es unter anderem, dass die Beihilfe zum Suizid nicht strafbar sei, wenn ein Kranker die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, frei getroffen habe und unter einer unheilbaren Krankheit leide, die für ihn unerträgliche Leiden bedeute.

Die Beihilfe zum Suizid ist nicht strafbar, wenn ein Kranker die Entscheidung, sich das Leben zu nehmen, frei getroffen habe und unter einer unheilbaren Krankheit leide, die für ihn unerträgliche Leiden bedeute. - Foto: © shutterstock









Stellenanzeigen


Teilzeit






Teilzeit





powered by