Die Jägerprüfung besteht nach wie vor aus zwei praktischen Schießübungen und aus einer mündlichen Prüfung in Wildkunde, Jagdrecht, Waffenkunde sowie allgemein über Naturschutz, Jagdhundewesen und jagdliches Brauchtum. Zur Prüfung können nur volljährige Personen antreten. Zur praktischen Schießübung können Jägeranwärter bei jeder Session antreten, bis sie diesen - nicht mehr verfallenden - Prüfungsteil bestanden haben.Die Schießprüfung wird in diesem Frühjahr in St. Lorenzen am 15. und 16. Mai abgenommen. In Obermais in Meran stehen hingegen Schießprüfungen und mündliche Prüfungen in der Zeit vom 20. bis 23. Mai und eventuell zusätzlich am 27. und 28. Mai auf dem Programm.Wer an der Prüfung teilnehmen will, muss das entsprechende Gesuch bis spätestens 4. April 2013 im Landesamt für Jagd und Fischerei, Brennerstaße 6, Bozen, einreichen, und zwar auf Stempelpapier zu 16 Euro und mit Angabe der jeweiligen Telefonnummer. Vordrucke gibt es im Amt für Jagd und Fischerei oder im Südtiroler Bürgernetz. Kandidaten, die zur Schießprüfung antreten, müssen dem Gesuch auch die für den Jagdgewehrschein vorgeschriebene ärztliche Eignungsbescheinigung (ebenfalls mit Stempelmarke versehen) beilegen.Auch Wehrdienstverweigerer dürfen die Jagdprüfung ablegen, sofern sie den Militärentlassungsschein seit mindestens fünf Jahren besitzen und unwiderruflich auf ihren Status als Wehrdienstverweigerer verzichten. Die Erklärung ist im staatlichen Zivildienstamt (Ufficio Nazionale per il Servizio Civile) in Rom einzureichen, Vorlagen sind im Internet zu finden. Dem Zulassungsgesuch zur Prüfung ist eine Kopie der Annahmemitteilung des Zivildienstamts beizulegen.