Zivilrichterin Elena Covi hat am gestrigen Donnerstag am Bozner Landesgericht mit der Annahme des Rekurses den Bußgeldbescheid gegen den Schnalser Jagdrevierleiter Markus Gurschler wegen der Nichteinhaltung des Abschussplans 2021 für das Schalenwild (Rot-, Reh- und Gamswild) des Reviers Schnals und angeblicher Verbissschäden im Wald annulliert. <h3> Annullierung war zu erwarten</h3>So wie sein Ultner Amtskollege Andreas Breitenberger war Gurschler 2021 noch gar nicht Jagdrevierleiter von Schnals. Zuerst hatte man Gurschler die Höchststrafe von 18.600 Euro vorgehalten, der Bußgeldbescheid wurde dann über 10.990 Euro ausgestellt. Die Strafe wurde also herabgesetzt. <h3> Land muss sämtliche Verfahrenskosten plus Steuern und Fürsorgebeitrag berappen</h3>Eigentlich war die Annullierung zu erwarten, weil die beiden früheren Landesbeamten Heinrich Erhard und Hansjörg Silbernagl bereits im Frühjahr die Rechtmäßigkeit der Jägerstrafen angezweifelt hatten.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="942817_image" /></div> Gestern Nachmittag hatte Rechtsanwältin <b>Verena Köllensperger</b> (Bild) schon die Urteilsbegründung in der Hand: „Die Richterin hat den Bußgeldbescheid für nichtig erklärt, und zwar mit der Begründung, dass aus dem Bescheid und auch aus der Verteidigungsschrift des Landes nicht hervorgeht, welche Handlung oder Unterlassung der Revierleiter zu verantworten hätte. Und noch dazu war er im gegenständlichen Jahr 2021 noch gar nicht Revierleiter in Schnals.“<h3> „Wir werden weiterhin diesen Dialog suchen“</h3> Das Land sei auch dazu verdonnert worden, sämtliche Verfahrenskosten in Höhe von etwa 3000 Euro plus Steuern und Fürsorgebeitrag zu berappen. „Wir sind der Ansicht, dass sich das Land diesen Strafbescheid hätte sparen können“, sagt die Anwältin. <BR /><BR />„Revier Schnals und Jagdverband haben immer nach einem konstruktiven Dialog gesucht. Darauf ist das Land aber nicht eingegangen. Wir werden weiterhin diesen Dialog suchen, weil die Zusammenarbeit wichtig ist.“ <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="942820_image" /></div> <b>Benedikt Terzer</b> (Bild), der Geschäftsführer des Jagdverbandes, ist mit dem Urteil zufrieden: „Das Gericht hat nun schon zum zweiten Mal einem unschuldig gestraften Ehrenamtlichen aus der Patsche geholfen.“<BR /><BR /> Die Jäger würden weiterhin den Dialog mit den zuständigen Stellen suchen. „Und sie hoffen, dass das Kapitel mit den Strafen bald abgeschlossen wird“, sagt er.