Ein Jagdaufseher hat völlig korrekt gehandelt, indem er den schwer verletzten Fuchs von seinen Leiden erlöste. Dabei hat das Landesgericht einige sehr wichtige Grundsätze anerkannt, betonte der Jagdverband am Montag auf einer Medienkonferenz.<BR /><BR />Ein Wildtier, das jagdbar und dessen Erhaltungszustand nicht gefährdet sei, müsse keiner Behandlung unterzogen werden. <BR /><BR />Und: Jagdaufseher seien aufgrund ihrer Ausbildung sehr wohl in der Lage, einzuschätzen, ob es notwendig ist, ein verletztes und notleidendes Tier zu töten, um sein Leiden zu beenden. Zudem betonte der Jagdverband, dass ein Jagdaufseher seine Entscheidungen im Falle von verletzten Wildtieren an Ort und Stelle treffen könne und müsse, „ohne dass ein Tierarzt der Behörde eingreifen muss“. <h3> Wildtiere sind nicht Tätigkeitsbereich der Tierärzte</h3>Laut Tierärztekammer-Präsident Dr. Franz Hintner haben die Standard-Tierärzte in Südtirol weder die Ausbildung noch die dafür notwendigen Medikamente, um verletzten Wildtieren zu helfen. Wildtiere seien ein Bereich, der nicht zur Tätigkeit eines Standard-Tierarztes gehöre. Geholfen werden könne aber beispielsweise verletzten Wildvögeln – im Pflegezentrum für Vogelfauna bei Schloss Tirol und im CRAB in Bozen. Auch ein Reh, dem bei der Mahd versehentlich ein Lauf abgemäht wird weil zu spät entdeckt, könne „verarztet“ werden. Aber das seien Ausnahmen. „Schwer verletzte Hirsche, Rehe oder Füchse sind grundsätzlich nicht heilbar“, erklärte Dr. Hintner. „Deshalb müssen sie erlöst werden.“<h3> Den Fuchs nicht zu töten, wäre Unterlassung gewesen</h3>Für Vize-Landesjägermeister Guido Marangoni ist es „absolut paradox, dass es im Falle des Jagdaufsehers zu einem Strafverfahren gekommen ist, nachdem er nur seine Pflicht getan hat“. <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/jagdaufseher-landet-nach-nottoetung-eines-fuchses-vor-gericht" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(Wir haben über den Fall berichtet)</a><BR /><BR />Verteidiger Federico Fava berichtete, dass der Prozess gegen den Jagdaufseher nach der Anhörung von nur einem von insgesamt 8 Zeugen beendet werden konnte, weil der Fall so klar gewesen sei. Der Fuchs sei an der Wirbelsäule schwer verletzt gewesen und habe auch eine Gefahr für den Straßenverkehr dargestellt, weil die Pkw auf der Staatsstraße dort mit 90 km/h oder 100 km/h unterwegs seien. Hätte der Jagdaufseher den schwer verletzten Fuchs nicht getötet, so hätte er eine Straftat begangen – nämlich Unterlassung, meinte Fava. <h3> Vorbildlicher Tierschutz: Einsatz rund um die Uhr</h3> Jagdverbands-Direktor Benedikt Terzer erklärte, dass das Südtiroler Jagdsystem im Tierschutz sehr hohe Standards gewährleiste: Es gebe eine Einsatzbereitschaft von 365 Tagen im Jahr, rund um die Uhr. Landesrat Luis Walcher wies darauf hin, dass bei Wildunfällen die Notrufnummer 112 gewählt werden sollte. Nach dem Fall des angeklagten Jagdaufsehers sollte eine große Sensibilisierung und Aufklärung starten, so Walcher.