Im Dezember wurde das Urteil gesprochen – vor wenigen Tagen ist nun die Urteilsbegründung hinterlegt worden.<BR /><BR />Einzelrichterin Giulia Rossi sprach den Jagdaufseher voll frei. Er habe die ihm vorgeworfene Straftat nicht begangen.<BR /><BR />Der Fall hatte sich im Großraum Bozen zugetragen. Ein Fuchs war auf der Staatsstraße von einem Fahrzeug angefahren und dabei schwer verletzt worden – unter anderem an der Wirbelsäule. Die Berufsfeuerwehr verständigte die Landesnotrufzentrale 112 und der zuständige Jagdaufseher wurde zum Einsatzort gerufen. Der verletzte Fuchs konnte sich nur mehr mit den Vorderläufen über die Straße ziehen. Daraufhin nahm der Jagdaufseher etwas abseits im Gras die Nottötung mit einem Messer vor – einerseits um das Tier wie vom Gesetz vorgesehen von seinen Leiden zu erlösen, andererseits aber auch wegen des Sicherheitsrisikos für die Verkehrsteilnehmer in diesem Straßenabschnitt, wo eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h erlaubt ist.<h3> Vorwurf: Tötung aus Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit</h3>2 Frauen filmten vom gegenüberliegenden Straßenrand aus die Szene, stellten sie in die sozialen Netzwerke und ein Shitstorm brach über den Jagdaufseher los. Zudem musste er auch noch Drohungen über sich ergehen lassen. Dem Jagdaufseher wurde nämlich unterstellt, er habe den Fuchs grausam mit einem Stiefel zu Boden gedrückt, bis er erstickt sei. Die Tierrechtsorganisationen LAV und ENPA wurden auf den Fall aufmerksam, zeigten den Jagdaufseher bei der Staatsanwaltschaft an und ließen sich zudem noch als Nebenkläger in das Verfahren ein. Ermittlungen wurden aufgenommen. Der Jagdaufseher musste sich wegen Verdachts auf Tötung eines Tieres aus Grausamkeit oder ohne Notwendigkeit (Strafgesetzbuch-Artikel 544 bis) vor dem Landesgericht Bozen verantworten. Verteidigt wurde er dabei von Rechtsanwalt Federico Fava.<h3> Auch der Staatsanwalt beantragt einen Freispruch</h3> Vor Gericht stellte sich dann heraus, dass an den Vorwürfen nichts dran war – nachdem Zeugen dazu befragt worden waren und das Amt für Wildtiermanagement bestätigt hatte, dass der Jagdaufseher rechtskonform gehandelt hatte. Auch der Staatsanwalt beantragte einen vollen Freispruch.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1127118_image" /></div> <BR /><BR />„Das Urteil zeigt auf, dass der ganze Strafprozess aufgrund von offenkundigen Fake News zustande gekommen ist“, meint Jagdverbands-Direktor Benedikt Terzer. „Der Jagdaufseher hat nichts anderes getan, als seine Pflicht zu erfüllen.“ Der Jagdverband, bei dem der Jagdaufseher hauptberuflich angestellt ist, übernahm die Prozesskosten in Höhe von über 10.000 Euro.<BR />Der Fall schlug auch unter den Jagdaufsehern hohe Wellen. Manche von ihnen überlegen es sich bereits, bei Wildunfällen auszurücken, um nicht in eine ähnliche Bredouille zu geraten, heißt es dazu aus dem Jagdverband.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1127121_image" /></div> <BR /><BR />Wenn ein Wildtier schwer verletzt ist, etwa durch einen Autounfall, dann ist es die Aufgabe, das Tier nicht zu behandeln, sondern von seinen Leiden und Schmerzen zu befreien und eine Nottötung vorzunehmen, meint auch Tierärztekammerpräsident Dr. Franz Hintner. „Das kann durch einen Schuss sein oder auf andere Weise. Einen Schuss abzugeben ist nicht immer möglich – etwa, wenn sich das Tier in einem Wohngebiet befindet. Das Tier von seinen Leiden und Schmerzen zu erlösen, ist eine Pflicht. Es ist nicht vorgesehen, dass solche Tiere kurativ behandelt werden. Ein Wildtier gehört der Natur – ob es ein Reh, ein Fuchs oder ein Marder ist. Solche Tiere gehören nicht zum Kompetenzbereich des Tierärztlichen Dienstes“, so Hintner.