Mulmig sei ihm zumute gewesen, berichtet Gassebner, zumal es im Vorfeld Sichtungen gegeben hatte und er wusste, in seinem Revier ist zumindest ein Bär unterwegs. „Im dunklen Morgengrauen wird in so einer Situation jeder Schatten und jedes Geräusch verdächtig“, erzählt er. <BR /><BR />Mit einem Bärenspray in Griffweite würde er sich wohler fühlen, meint er. Zumal ihm Ähnliches erst vor Kurzem wieder passiert ist und er einer direkten Begegnung mit dem Bären wohl nur um Haaresbreite entgangen ist. Deswegen jedoch mit gezückter Waffe durchs Revier zu streifen, sei Quatsch und viel zu gefährlich. Und sie erst im Angesicht des Bären auszupacken, zu laden und zu entsichern, ebenso.<BR /><BR />Doch seit diesen Erlebnissen fragt er sich, wenn er nachts allein im Revier unterwegs ist, oft: „Wos tat i iatz, wenn er auf uanmol vor mir steat?“ Denn für Jagdaufseher kommen im Gegensatz zu normalen Wanderern noch zwei ganz wesentliche Elemente hinzu, die ihr Risiko erhöhen. Zum einen gebieten es ihre Aufgaben – zwischen Wildmonitoring und Abschussplänen – möglichst geräuschlos unterwegs zu sein. Zum anderen sind sie oft vor Tagesanbruch unterwegs, in der „goldenen Stunde“, in der sich das Wild bevorzugt auf Nahrungssuche begibt. „Und damit auch Raubtiere wie der Bär.“ <BR /><BR />Die Ausstattung mit Bärenspray würde auch Benedikt Terzer vom Jagdverband für „seine“ Jagdaufseher begrüßen. Doch obwohl Rom im neuen Berggesetz für einige Kategorien wie Gemeindepolizisten oder Mitarbeiter im Zivilschutz oder der Forstorgane das Tragen eines solchen Sprays seit Kurzem ermöglicht, wurden die Jagdaufseher nicht berücksichtigt. <BR /><BR />Auch wenn diese über den Jagdverband angestellt sind und damit einen privaten und keinen öffentlichen Arbeitgeber haben, wäre es der ihnen per Landesgesetz übertragenen Aufgaben und Kompetenzen „folgerichtig“, auch ihnen das Mitführen eines Bärensprays zu erlauben. Etwas komplex sei dies schon, gesteht er. Denn Bärenspray falle unter das Waffengesetz und werde wie eine Kurzwaffe behandelt. Die Waffen von Jagdaufsehern seien hingegen Langwaffen. Trotzdem hofft er auf einen erfolgreichen Vorstoß.<h3> Beschlussantrag und Interpretation</h3>Der Freie Landtagsabgeordnete Andreas Leiter Reber hat zum Thema Bärenspray einen Beschlussantrag eingebracht, mit dem er zum einen die Landesregierung beauftragen möchte, „sämtliche autonomiepolitischen Kompetenzen“ auszuloten, um hauptamtliche Jagdaufseher und Jagdausübungsberechtigte mit Abwehr- und Vergrämungstechnik ausstatten zu können und zugleich zu prüfen, inwieweit dafür auch „für ausgebildete Hirten und Landwirte in Bärengebieten die Voraussetzungen geschaffen werden können“. <BR /><BR />Bereits tätig geworden ist SVP-Senator Meinhard Durnwalder, der sich per Anfrage an das Innenministerium um eine Interpretation des Passus im Berggesetz bemüht, der das Mitführen u.a. Gemeindepolizisten erlaubt: „Das Südtiroler Modell der Jagdaufseher gibt es ansonsten in Italien nicht“, klärt er auf. Doch über das Landesjagdgesetz hätten diese in Südtirol auch Aufgaben einer Gerichtspolizei zu erfüllen, und so könnte eine Interpretation aus dem Ministerium klären, dass sie im Gesetz einbegriffen sind.<h3> Pfefferspray mit größerer Reichweite</h3>Ein Bärenspray ist im Grunde genommen nichts anderes als eine Art Pfefferspray, das auf Entfernungen bis zu acht Meter eingesetzt werden kann. Es handelt sich dabei um eine Sprühdose, die mit einer hochkonzentrierten, aus Chilipfeffer gewonnenen Capsaicin-Lösung gefüllt ist. <BR /><BR />Diese Sprays gelten als Abwehrmaßnahme im Ernstfall und werden rechtlich ähnlich wie eine Waffe eingestuft. Daher ist eine verpflichtende Schulung vorgesehen, die wie bei der Handhabung anderer Waffen dokumentiert und registriert wird. Beim abgewehrten Tier verursachen sie keine bleibenden Schäden.