Dort nämlich wird das Verfahren, welches die römische Regierung gegen das Südtiroler Jagdgesetz angestrengt hat, verhandelt. Die Regierung beanstandet mehrere Punkte im Landesjagdgesetz: Unter anderem ist Rom gegen die Landesbestimmungen zur Jagd auf Tauben, die Festlegung der Jagdperioden, den Wildschaden-Fonds oder die Bestimmungen zu den Hochsitzen vorgegangen.Das Land hat die Jagd auf Tauben in Stadtgebieten verboten, das staatliche Gesetz sieht die Bejagung dieser Vögel hingegen vor.Bei der Jagd auf Hasen und Füchse hat die Landesregierung dagegen eine Jagdperiode verlängert, um eine zweite während der Obst- und Traubenernte und damit Jagdunfälle zu verhindern. Auch dagegen zieht die Regierung vor den Verfassungsgerichtshof.„Der Staat kann uns nicht die nationale Gesetzgebung aufzwingen“ Landeshauptmann Durnwalder erklärte heute nach der Sitzung der Landesregierung, dass sich das Land schon aus Prinzip auf das Verfahren vor dem Höchstgericht einlasse, weil der Staat die Zuständigkeiten Südtirols beschneide: „Wir halten alle EU-Normen ein und sind laut Autonomiestatut ganz klar für den Bereich Jagd und Fischerei primär zuständig. Der Staat hat in dieser Materie nicht das Recht, uns die nationale Gesetzgebung aufzuzwingen“, so der Landeshauptmann.Bozen sei nicht Sizilien, die klimatischen und geographischen Bedingungen seien andere. „Flora und Fauna kann man nicht vergleichen, deshalb ist in der Praxis auch nicht möglich, vom Brenner bis nach Sizilien das gleiche Gesetz anzuwenden.“stol/lpa