In Glurns konnte ein Streit beendet werden, der sich schon über Jahre hingezogen hat. Die Sache war Wahlkampfthema, rechtlich komplex, zog sich über mehrere Verwaltungsperioden im Stadtl hin und nicht jedem Glurnser war immer klar, ob der Streit überhaupt notwendig war.<BR /><BR />Bereits vor rund 10 Jahren hatten in Glurns diese Streitigkeiten begonnen, die unter anderem mit der einst geplanten Ausweisung eines Golfplatzes bzw. der parallel dazu ebenfalls geplanten Ausweisung einer Naherholungszone bzw. eines Biotops in der Oberen Au zusammenhingen.<BR /><BR /> Im Verlauf der Jahre kam es dann zu mehreren Gerichtsverfahren, es ging dabei vor allem immer auch um die Frage, wem Liegenschaften wie Wälder und Almen gehören – gehören sie der Stadtgemeinde oder gehören sie einer Fraktionsverwaltung, wobei eine solche in Glurns bis vor wenigen Jahren gar nicht in eigenständiger Form existierte.<h3> Komplexe Angelegenheit, nur wenige blickten durch</h3>Die Sache war rechtlich komplex, es gab Eingaben und Streit zwischen Bauernvertretern und Stadtgemeinde. Letztendlich landete das Ganze vor Gericht und wurde eine eigenständige Liste von Fraktionsgütern per Landesrat-Dekret ins Leben gerufen.<BR /><BR />Nun wurden die beiden anhängigen Gerichtsverfahren ad acta gelegt, wie im Gemeinderat zu hören war. Auf Nachfrage erklärte Bürgermeister Erich Wallnöfer, dass die Verfahren vor dem Kassationsgerichtshof in Rom (wegen einer Besitzstörungsklage) und vor dem Kommissär für die Gemeinnutzungsrechte am Oberlandesgericht Trient eingestellt wurden. Er und Gemeindesekretär Georg Sagmeister berichteten, was im ausgehandelten Vergleich mit bäuerlichen Vertretern im Detail aufscheint.<h3> <h3> Nutzungsrechte für Landwirtschaft </h3> </h3>Im Text wird auf den Umstand hingewiesen, dass mehrere Liegenschaften grundbücherlich auf die „Stadtgemeinde Glurns – Separatverwaltung Bürgerlicher Nutzungsrechte“ bzw. die Fraktion Glurns eingetragen sind. Die Gemeinde Glurns hingegen ist Verwalterin auch dieser Fraktionsliegenschaften und erkennt an, dass der Weideinteressentschaft, der Köpfl-Interessentschaft und der Franzenshöhe-Interessentschaft Nutzungsrechte zugesichert werden. <BR /><BR />Dies sei an und für sich nichts Neues, wie Sekretär Sagmeister erklärte. Diese Nutzungen seien bereits in der Vergangenheit erfolgt und seien auch von der Gemeinde nie angezweifelt worden. Neu sei lediglich, dass die Almhütte auf der Franzenshöhe jetzt auch offiziell unter den Nutzungsrechten für die Interessentschaft aufscheine, wobei auch dieser Vorgang nur eine gesetzliche Klarstellung sei und die Nutzung bereits bisher erfolgte. Im Zuge des Vergleichs wurden nun beide laufenden Verfahren zurückgezogen, die Spesen gehen zu Lasten der Parteien. <BR /><BR />Bürgermeister Wallnöfer erklärte auf Nachfrage, dass bereits die Schaffung der Fraktionsgüter mittels Landesdekret 2017 ein Nonsens gewesen sei. Das sei nicht nötig gewesen und habe nur mehr Aufwand und mehr Bürokratie gebracht.<h3> <h3> Schon Fraktionsgründung an sich war unnötig</h3> </h3>Damals seien Gemeindeparzellen zu Fraktionsparzellen geworden, obwohl dies unnötig gewesen sei. Die Bauern hätten diese Übertragung für weitere Parzellen gefordert, das habe man als Gemeinde abgelehnt. Lediglich beim Almgebäude habe man diesem Ansinnen zustimmen können. <BR /><BR />Gemeindesekretär Sagmeister unterstreicht, dass sich die Gemeinde Glurns von Beginn an lediglich zur Wehr gesetzt habe. Gut sei, dass nun aber kostspielige Verfahren eingestellt worden seien – die es von Beginn an grundsätzlich aber gar nicht gebraucht hätte.<BR /><BR />Bürgermeister Erich Wallnöfer ergänzte im Gemeinderat, dass der Vergleich auch die Zahlung von jährlich 1000 Euro über die Gemeindekasse an die Weideinteressentschaft vorsehe. Dies sei als Entschädigung für die Nicht-Nutzung der Rundwegflächen in der Oberen Au zu sehen, wohingegen die Bauern für die Kosten der Bewässerung dort aufkommen müssten. Die Instandhaltung des Rundweg-Zaunes gehe wiederum zu Lasten der Gemeinde.