„Er wurde für unschuldig befunden”, sagte Fumio Takemura, einer der Verteidiger. „Objektiv betrachtet gibt es Widersprüche in den Geständnissen und keine materiellen Beweise”, so Medien aus der Begründung des Berufungsgerichts.Dem Mann war zur Last gelegt worden, dass er in Matsubase, einer Stadt im Südwesten Japans, eine Bekannte erstochen habe. 1986 wurde er deshalb zu 13 Jahren Haft verurteilt. Vier Jahre später bestätigte der Oberste Gerichtshof das Urteil. Nach seiner Haftentlassung erlitt der Japaner mehrere Schlaganfälle, durch die er eine bleibende Behinderung davontrug.Angesichts einer veränderten Rechtslage in Japan hat die Zahl der Berufungen gegen Schuldsprüche in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. So gibt es mittlerweile Geschworenengremien in Prozessen wegen schwerer Verbrechen. Außerdem reicht es mittlerweile nicht mehr, dass die Staatsanwaltschaft Geständnisse präsentiert. Sie muss auch materielle Beweise wie DNA-Spuren vorweisen.apa/ag.