<BR />Immer häufiger nehmen Kinder und Jugendliche von zu Hause reißaus. Sie verlassen häufig wegen familiärer oder persönlicher Probleme freiwillig das Elternhaus. Auch schlechte schulische Leistungen spielen dabei oft eine Rolle. Mehr als zwei Drittel der Minderjährigen, die im vergangenen Jahr als vermisst gemeldet wurden, lebten allerdings in Wohneinrichtungen. In vielen Fällen wurden sie bei Angehörigen wieder aufgefunden.<BR /><BR />Die 176 als abgängig gemeldeten Kinder und Jugendlichen machten hierzulande 2025 beinahe die Hälfte aller Vermisstenfälle aus. Insgesamt wurden in Südtirol im Vorjahr 317 Personen als vermisst gemeldet. Auffällig dabei: Unter den Vermissten befanden sich fast doppelt so viele Buben wie Mädchen.<BR /><BR />„Sobald jemand abgängig ist, ist es besonders wichtig, unverzüglich zu handeln und den Fall zu melden“, betonen die Sicherheitskräfte. Dabei kann man sich entweder an die einheitliche Notrufnummer 112 oder – falls es sich um ein Kind handelt – auch an die einheitliche europäische Notrufnummer 116 000 wenden. Letztere ist der europäische Notruf für vermisste Kinder.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1316895_image" /></div> <BR /><BR /> Sobald eine Person als vermisst gemeldet wird, gibt es einen genau geregelten Ablauf: Zunächst werden alle Zivilschutz- und Ordnungskräfte schriftlich informiert. Dazu gehören Polizeikräfte, Carabinieri, Finanzwache, Feuerwehr, Landesverwaltung, Zivilschutz und Hilfsorganisationen. Auch Bahnhöfe und Krankenhäuser werden avisiert, da die vermisste Person auch dort sein könnte. Befindet sich diese in den Bergen, wird zusätzlich die örtliche Bergrettung eingeschaltet. Das Regierungskommissariat koordiniert die Suche. <BR /><BR /> Sowohl bei Erwachsenen als auch bei Minderjährigen wird sofort gehandelt. Schließlich könnte unter Umständen auch eine Straftat vorliegen. Wenn bekannt ist, in welchem Gebiet der oder die Vermisste zuletzt gesehen wurde, wird dieses durchkämmt. Verläuft die Suche dort ergebnislos, wird sie ausgeweitet. Ob und wie lange die Suche nach einer vermissten Person weitergeht, wird von Fall zu Fall entschieden. Sollte eine Person tot aufgefunden werden und sich herausstellen, dass ein Unfall oder gar ein Verbrechen vorliegt, wird der Fall an die Staatsanwaltschaft übergeben. Diese leitet dann weitere Ermittlungen ein.<BR /><BR /> Die freudige Nachricht: Im vergangenen Jahr sind alle in Südtirol abgängigen Kinder und Jugendlichen wieder aufgetaucht. Von den insgesamt 141 vermissten Erwachsenen konnten bis auf neun Personen ebenfalls alle wiedergefunden werden.