Die Inhaber und Mitarbeiter von Friseursalons müssen laut der jüngsten Landesverordnung bei ihrer Arbeit eine FFP2-Maske tragen. Die Berufskategorie der Friseure wurde im Zuge von Covid-19 immer wieder mit strengen und neuen Sicherheitsauflagen konfrontiert. <BR /><BR />Einen bedeutenden Unterstützungsbeitrag leistet nun die Bilaterale Körperschaft für das Handwerk (BKH), welche jedem Friseursalon 50 Mundschutzmasken zur Verfügung stellt. Damit sollen Betriebsinhaber und Mitarbeiter ihre Arbeit auch weiterhin unter höchsten Sicherheitsmaßnahmen leisten können. <BR /><BR />„Wir bedanken uns herzlich bei der Bilateralen Körperschaft. In dieser schwierigen Zeit ist jede Hilfe und Unterstützung willkommen“, betont die Obfrau der Berufsgruppe Körperpflege im lvh, Monika Lardschneider.<BR /><BR />