"Für die Jugendlichen," meint dazu Mobilitätslandesrat Thomas Widmann, "ist es sicher eine gute Gelegenheit, frühzeitig Fahrpraxis zu sammeln, um sich auf die praktische Führerscheinprüfung vorzubereiten. Diese kann nach wie vor erst nach Vollendung des 18. Lebensjahrs absolviert werden."Um mit 17 Jahren eine provisorische Fahrerlaubnis beim Führerscheinamt einholen zu können, müssen die Interessierten im Besitz des A1-Führerscheins sein und mindestens zehn Fahrstunden in einer Fahrschule absolviert haben, vier davon auf der Autobahn bzw. auf außerstädtischen Straßen und zwei Stunden nachts.A1-Führerschein und die provisorische Fahrerlaubnis sind bei den Übungsfahrten immer mitzuführen.An das Steuer eines Autos dürfen die Jugendlichen anschließend nur in Begleitung einer erwachsenen Person, die jünger als 60 und seit mindestens zehn Jahren mit gültigem Führerschein (B oder höhere Kategorien) unterwegs ist sowie den letzten fünf Jahren keinen Entzug der Fahrerlaubnis aufweist.Als berechtigte Begleitpersonen dürfen bis zu drei Erwachsene angegeben werden; nebem dem Jugendlichen am Steuer und einer Begleitperson dürfen keine zusätzlichen Personen im Auto sitzen.Einschränkungen gelten auch im Hinblick auf das Fahrzeug: Dieses darf 55 kW/t (bzw. 70 kW bei Fahrzeugen der Kategorie M1 mit bis zu neun Plätzen) sowie die Gesamtmasse von 3,5 Tonnen nicht überschreiten und muss auf der Vorder- und Rückseite mit dem Kürzel "GA" (für Guida accompagnata, begleitetes Fahren) schwarz auf gelb reflektierendem Hintergrund gekennzeichnet sein.Am Fahrzeug darf kein Anhänger angebracht sein.Wie bei Führerscheinneulingen gilt auch für minderjährige Anwärterinnen und Anwärter: Die Fahrtgeschwindigkeit darf 100 Stundenkilometer auf der Autobahn sowie 90 Stundenkilometer auf außerstädtischen Hauptstraßen nicht überschreiten.