Zwar hat Bürgermeister Thomas Schuster das Urteil des Kassationsgerichtshofes noch nicht erhalten, er wurde aber darüber informiert und sieht die Sache klar: „Der Rechtsstreit ist damit abgeschlossen, und der geforderte Schadenersatz an die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner ist zu leisten.“ Unklar sei nur, wer die 2,7 Millionen Euro (plus Zinsen und Spesen) zu zahlen hat.<BR /><BR />Die Kassation hat den Rekurs der Gemeinde Rasen-Antholz (und auch jenen des Unternehmens Unionbau) abgewiesen. In diesem hatten die Antragsteller Zweifel an der Zuständigkeit des Staatsrates in der betreffenden Sache (siehe Text weiter unten gehegt. Ein Argument, dem die Richter an der Kassation aber nicht folgten.<BR /><BR /><embed id="dtext86-72185753_quote" /><BR /><BR />Für Bürgermeister Schuster gilt es jetzt zu klären, wer den Schadenersatz zahlen muss. „Aus unserer Sicht muss die Versicherung die gesamte Summe übernehmen.“ Aber das werde wohl wieder vor Gericht zu klären sein. Die Hälfte des Betrages habe die Versicherung ja bereits überwiesen – mit Vorbehalt. Denkbar sei, so Schuster, dass die Versicherung auch den zweiten Teil vorbehaltlich zahlt, bis das Gericht eine Entscheidung trifft. Sei das nicht möglich, habe die Gemeinde entsprechende Rücklagen gebildet. Zusammengetragen wurden diese aus Verwaltungsüberschüssen und über Haushaltsplanungen. „Es handelt sich zur Gänze um Mittel der Gemeinde“, sagt Schuster. Landesmittel stünden bis dato nicht zur Verfügung.<h3> Rechnungshof prüft persönliche Verantwortlichkeiten</h3>Seit dem Staatsratsurteil prüft auch der Rechnungshof die Sachlage in Antholz. Für den Bürgermeister ist das ein ganz normaler Vorgang: „Der Rechnungshof schaltet sich immer ein, wenn es um Verbindlichkeiten der öffentlichen Hand geht.“ Dieser hat zu bewerten, ob es auch persönliche Verantwortlichkeiten gibt, die eine Haftung einzelner beinhalten würde. Für Schuster ist eine Haftung einzelner undenkbar: „Es ging stets um Entscheidungen im öffentlichen Interesse.“ Man habe, gestützt auf Gutachten, bestmöglich entschieden. „Der Weltcup 2025 stand auf der Kippe, und es ging auch um die Olympischen Spiele – und nicht darum, jemanden zu schädigen.“ Weil die Bauarbeiten für Olympia als notwendig, dringlich und verpflichtend umzusetzen waren, habe man Zeitdruck gehabt.<BR /><BR />Natürlich gebe es in dieser Sache eine politische Verantwortung, sagt Schuster. Dieser stelle er sich, an einen Rücktritt denke er aber nicht. „Ich wusste ja, dass hier etwas auf uns zukommt. Würde ich mich jetzt aus der Verantwortung nehmen, wäre ich gar nicht erst zu den Wahlen angetreten“, meint der Bürgermeister. Und bekräftigt nochmals: „Wir haben die Entscheidungen nach bestem Wissen und Gewissen getroffen – und wir haben es uns nicht leicht gemacht.“<BR /><BR />Übrigens: Landeshauptmann Arno Kompatscher hat gestern in „Rai Südtirol“ Bürgermeister Schuster den Rücken gestärkt. Aus seiner Sicht könne der Bürgermeister wie auch der Ausschuss und der Gemeinderat nicht zur Verantwortung gezogen werden. <BR /><BR /><b>Hintergrund: Wie kam es zum Schadenersatz?</b><BR /><BR />Für den Ausbau des Antholzer Biathlonstadions im Hinblick auf Olympia 2026 schrieb die Gemeinde Rasen-Antholz umfangreiche Bauarbeiten aus. Um den Auftrag bewarben sich zwei Unternehmen: die Unionbau AG und die Bietergemeinschaft Gasser/Ploner. Sieger wurde zunächst die Unionbau. Nach Rekursen und weiteren Bewertungen wurde schlussendlich die Bietergemeinschaft Gasser/ Ploner zum Wettbewerbssieger erklärt. Den Auftrag erhielt sie dennoch nicht. Die Gemeinde begründete dies damit, dass die Arbeiten bereits weit fortgeschritten und ein Firmenwechsel kaum mehr möglich gewesen seien. Daraufhin klagte Gasser/Ploner erneut – und bekam wieder Recht: Der Staatsrat verurteilte die Gemeinde zu etwa 2,7 Millionen Euro Schadenersatz für den entgangenen Auftrag.