Nach Jahren, in denen man sich im öffentlichen Dienst von Einmalzahlung zu Einmalzahlung geangelt hat, um die Inflation auszugleichen, wird es für 46.000 öffentlich Bedienstete rückwirkend zum 1. Jänner 2025 strukturelle Lohnanpassungen von im Schnitt 11,4 Prozent geben. Dafür macht das Land im Dreijahreszeitraum 2025/27 stolze 825 Mio. Euro locker. <BR /><BR />Mit im Tross der großen BÜKV-Verhandlungen sind auf einem eigenen Verhandlungstisch die Lehrkräfte – und sie sind diesmal die Schnelleren. Nachdem die Landesregierung am Dienstagvormittag grünes Licht gibt, hat die Agentur für Verhandlungen am Dienstagnachmittag zur Vorunterzeichnung des Vertrags geladen. <BR /><BR />Allerdings haben sich die Gewerkschaften bei den Lehrern an den Schulen staatlicher Art (Grund-, Mittel-, Oberschulen) für einen eigenen Weg entschieden. Grundsätzlich würde die Lohnanpassung in der 8. Funktionsebene, in der sich Lehrer befinden, 385 Euro ausmachen. Diesen Betrag erhalten aber nicht alle Lehrkräfte gleichermaßen. Vielmehr wird es eine gestaffelte Zuteilung geben. <h3> Dienstältere sollen etwas mehr zum Zug kommen </h3>„Lehrkräfte an den Schulen staatlicher Art haben eine ganz eigene Lohnstruktur“, sagt Petra Nock. Das Grundgehalt kommt vom Staat und kann nicht verändert werden. Alles spielt sich über die Landeszulage ab, bei der es schon jetzt drei Kategorien gibt: Lehrer mit bis zu drei Dienstjahren, Lehrer von drei bis neun Dienstjahren und Lehrer von neun bis 14 Dienstjahren. Ab dann bleibt die Zulage gleich.<BR /><BR />Letzteres ist der Grund, weshalb Dienstältere etwas mehr zum Zug kommen sollen als junge Lehrkräfte. Im Maximalfall, nämlich im Vergleich zwischen einer Lehrkraft mit 35 Dienstjahren und einem Neueinsteiger, beträgt der Unterschied 2.000 Euro brutto im Jahr, welche die lang gediente Lehrkraft mehr einstreichen wird.<BR /><BR />So nachvollziehbar das Vorgehen ist: Es sorgt dafür, dass Lehrer in Südtirol nicht gleich Lehrer ist. Bei den sog. Landeslehrern an den Musikschulen und Berufsschulen ist eine Staffelung nicht möglich.<BR /><BR />Bleibt zu sagen, dass der Vertrag der Lehrer nicht nur zu Prüfstelle und Rechnungshof, sondern auch zum Ministerium nach Rom muss. Gerechnet wird mit einer Auszahlung im November – allerdings rückwirkend ab Jänner dieses Jahres.