Auch Thomas Winnischhofer aus Truden ist in dieser Causa angeklagt. Die Verteidigung plädiert für ihn und Wirth Anderlan auf Freispruch. <BR /><BR />Ein Spaziergang, an dem er letztendlich gar nicht teilgenommen hat, könnte für den ehemaligen Schützen-Chef Jürgen Wirth Anderlan 3 Monate Haft und eine Geldstrafe von 200 Euro zur Folge haben. Dieses Strafmaß hat gestern die Staatsanwaltschaft gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch: Es gebe keinen Beweis, wonach Wirth Anderlan zu dem Spaziergang „angestiftet“ habe – ganz im Gegenteil.<BR /><BR />Mit derselben Begründung – weil er die Tat nicht begangen hat – solle auch Thomas Winnischhofer aus Truden freigesprochen werden, forderte Verteidiger Nicola Canestrini. Für Winnischhofer hat die Anklage 2 Monate Haft und 150 Euro Geldstrafe gefordert. <BR /><BR />Wie berichtet, geht es um 2 Spaziergänge von Personen, die ihrem Unmut gegen die Corona-Einschränkungen Ausdruck verliehen hatten – am 8. Jänner 2022 in Bozen und am 14. Jänner 2022 in Meran. Ins Visier der Justiz war der Ex-Landeskommandant des Schützenbundes geraten, weil er gepostet hatte: „Ich gehe am Samstag spazieren“. Winnischhofer hatte das Posting auf Facebook geteilt. Gegen das Strafdekret in Höhe von je 6950 Euro erhoben beide Einspruch, so landete der Fall vor Gericht. <h3> Anstiftung zur Kundgebung?</h3><BR />Die Anklage lautet auf Verstoß gegen Artikel 18 des Einheitstextes für öffentliche Sicherheit: Die Kundgebung sei nicht bei der Quästur gemeldet worden. <BR /><BR />Dass Thomas Winnischhofer das Posting geteilt habe, mache ihn nicht zum Organisator und damit auch nicht verantwortlich für die Anmeldung, auch viele andere Personen hätten das Posting geteilt, unterstrich Verteidiger Canestrini. Auch legte er die Aussage zweier Personen vor, die erklärten, dass sie schon rund eine Woche vor Wirth Anderlans Posting vom geplanten Spaziergang gewusst hätten.<BR /><BR /> Das zeige, dass das Posting keine Anstiftung zur Kundgebung war und Wirth Anderlan somit auch nicht der für die Anmeldung verantwortliche Organisator gewesen sein konnte, so Canestrini. Das Urteil fällt am 14. Februar.<BR />