Das teilte das Landgericht Mannheim am Mittwoch mit. Eine Stellungnahme vom Anwalt der Frau, Thomas Franz, gab es dazu nicht. Er weist Medienanfragen seit dem Urteilsspruch ab. Das Gericht hat nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen, hieß es in der Mitteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag Rechtsmittel eingelegt. Die Revisionsfrist war Dienstagnacht abgelaufen.Das Gericht hatte den Wettermoderator in der vergangenen Woche aus Mangel an Beweisen vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Zur Begründung verwies die Kammer auf die Indizienlage: Die Indizien könnten sowohl für als auch gegen den 52-Jährigen sprechen. Die Staatsanwaltschaft hatte in dem 44 Verhandlungstage dauernden Prozess eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für Kachelmann gefordert.Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichts vorliegt, haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen oder zurückzunehmen. Der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte am Montag erklärt, man wolle erst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen. Dann werde entschieden, ob die Revision aufrechterhalten werde.Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht zwar nicht, sagte Oltrogge. Es gehe der Staatsanwaltschaft vielmehr um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung durch das Gericht und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse. „Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht.“Im Falle einer Revision hätte der Bundesgerichtshof (BGH) zu entscheiden. Sollte der BGH Rechtsfehler feststellen, wird das Verfahren an das Landgericht Mannheim zurückgegeben.dpa