Zwei Gutachter hatten die Angeklagte untersucht, der eine bescheinigte ihr eine wahnhafte Störung und Zurechnungsunfähigkeit, der zweite konzedierte zwar eine „Einschränkung der Diskretions- und Dispositionsfähigkeit“, für eine Aufhebung derselben habe jedoch kein Grund bestanden.Die Tat selbst hat die Frau nie bestritten, die Geschworenen waren auch hier einer Meinung.Das Gericht verhängte für den Mordversuch 12 Jahre Haft. Sowohl der Verteidiger als auch die Staatsanwältin legten Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein. Beide hatten im Prozess die Berufung eines dritten Gutachters gefordert, was der Richtersenat abgelehnt hatte.Der Mann der Angeklagten, der den Messerangriff überlebt hatte, hat in seiner Aussage vor Gericht mehrfach erklärt, er sei seiner Frau nicht böse und er wolle sie möglichst bald wiedersehen.apa