Ein Bürger, der gegen die Ablehnung seiner Bettenmeldung rekurriert hatte, bekam Recht.<BR /><BR />Der Mann hatte am 4. August vergangenen Jahres bei der Gemeinde Meran 3 Tätigkeitsbeginnmeldungen für Privatzimmervermietung eingereicht. Diese wurden von Bürgermeister Dario Dal Medico gemäß Landesregierungsbeschluss vom 3. August aber alle nicht angenommen. Dagegen legte der Mann Rekurs vor dem Verwaltungsgericht ein und bekam Recht. Er darf seine 3 Liegenschaften für Kurzzeitvermietung nutzen.<BR /><BR />Wo liegt der Hase begraben? Dazu muss man ein wenig zurückgehen. Der Landtag hatte im Dezember 2021 das Landestourismusentwicklungskonzept genehmigt. 2022 hatte man dann begonnen, die rechtlichen Voraussetzungen Richtung Bettenstopp zu schaffen und hat das diesbezügliche Landesgesetz am 26. Juli genehmigt. <BR /><BR />Damit aber zwischen dem Tag der Genehmigung des Gesetzes und dessen Inkrafttreten 20 Tage später – am 19. August – nicht noch dieses zeitliche Schlupfloch zur Meldung von weiteren Betten genutzt werden kann, hatte die Landesregierung per einfachem Beschluss dekretiert, dass ab sofort Schluss ist mit Bettenmeldungen. <BR /><BR />Dagegen hatte nun ein Mann rekurriert und das Verwaltungsgericht hat ihm Recht gegeben. Vereinfacht erklärt: Das Verwaltungsgericht hat der Landesregierung beschieden, dass sie ein Landesgesetz nicht per Beschluss antizipieren und so früher in Kraft treten lassen darf. Der Mann ist nicht der einzige Rekurssteller. Insgesamt sind 6 Rekurse bereits ausjudiziert und rund 20 noch zu behandeln.<BR /><BR />Heißt das nun, dass alle jene, denen eine Tätigkeitsbeginnmeldung für Privatzimmervermietung in diesem Zeitraum abgelehnt wurde, ihre Wohnungen oder Zimmer an Gäste vermieten dürfen? Nein, heißt es vonseiten des Landes. Nur alle jene, die gegen die Ablehnung der Tätigkeitsbeginnmeldung rekurriert haben, dürfen ihre Wohnungen und Gästezimmer künftig vermieten, alle anderen, die die Ablehnung akzeptiert haben, ziehen den Kürzeren. <h3> 3 Fragen zum Thema an Landesrat Arnold Schuler</h3><b>Herr Landesrat, warum hat die Landesregierung per Beschluss dem Landesgesetz vorgegriffen?</b><BR />Arnold Schuler: Weil bei bestimmten Landesgesetzen wie auch diesem zum Bettenstopp eine 20 Tage-Frist greift, bis es in Kraft ist. Diese Frist ist wie das Stadeltor aufmachen. Diese 20 Tage sind dazu da, dass Gesetzesgegner 300 Unterschriften sammeln können für ein Referendum. Ein demokratisches Mittel, aber gleichzeitig eine regelrechte Einladung, das Gesetzesvakuum zu nutzen. Um dieses sperrangelweit offene Stadeltor zu schließen, haben wir den Beschluss gefasst – in der Meinung, gute Chancen zu haben. <BR /><BR /><BR /><BR /><b>Was jetzt?</b><BR />Schuler: In diesem Fall ist bis auf ein paar Rekurssteller nicht viel passiert, aber das Prinzip dieser 20 Tage ist falsch, ein gewaltiger Schwachpunkt, über den wir noch reden sollten. <BR />