Das Land arbeitet auf eine Lösung für das Nordufer des Kalterer Sees hin, doch das dauert Andreaus zu lange. <BR /><BR />Im Juni hat die Verbraucherschutzorganisation „Robin“ das Land abgemahnt, doch weil sich seither nichts getan habe, wird Walther Andreaus im September den Gerichtsweg beschreiten, um einen öffentlichen Zugang zum Kalterer See zu erstreiten. <BR /><BR />Öffentliche Gewässer seien öffentlich. Stege, die in Seen errichtet wurden, seien auszuschreiben. „Allerdings ist eine Ausschreibung auch aufgrund der Bolkestein-Richtlinie nur dann nötig, wenn es keine oder kaum öffentliche Zutritte zum Badesee gibt, wie in Kaltern“, präzisiert Andreaus.<h3> Stege verfügen über Konzessionen</h3> Beim Land stellt man klar, dass Stege in Seen sehr wohl über Konzessionen verfügen. Erteilt und überarbeitet werden sie vom Landesamt für öffentliches Wassergut. Konzessionen machten aber nur Sinn, wenn der Antragsteller auch im Besitz oder in Miete des Seegrundstücks ist, da sonst der Zugang fehle. <BR /><BR />Die Bolkestein-Richtlinie sorgt in Italien seit Jahren für Schlagzeilen, da die EU auf deren Grundlage auf eine Ausschreibung der Strandbäder drängt. „Im Unterschied zu unseren Seen ist der Strand selbst aber auch staatliches Eigentum“, sagt Alexander Gruber, Ressortchef von Landesrat Peter Brunner.<h3> Öffentlicher Zugang am Nordufer denkbar</h3> Was den Kalterer See anlangt, so grenze ein eventueller öffentlicher Zugang am Ostufer nicht nur ans Biotop. „Es fehlen zudem Infrastrukturen wie Parkplätze, Abwasserleitungen und öffentliche Verkehrseinbindung“, so Gruber. Denkbar sei ein öffentlicher Zugang am Nordufer, sofern sich bei einer Ausschreibung Interessenten finden. <BR /><BR /> Laut Andreaus gebe es bereits zwei mögliche Eigner, die interessiert wären. „Bis da aber Planungen, Parkplatz und Kiosk fertig sind, dauert es Jahre“, so Andreaus. Beim Ex-Militärareal im Osten reiche „Aufsperren und Dixie-Klo hinstellen“. Er bleibt bei seiner Klage.