Der Pächter hatte Rekurs eingelegt, nachdem die Gemeinde ihren Beschluss zur Pachtzinsermäßigung als Hilfe in der Pandemie aufgehoben hatte. <BR /><BR />Um die wirtschaftliche Erholung der Betriebe zu unterstützen, konnten auch die Gemeinden in der Zeit der Pandemie Miet- und Pachtzins für eigene Liegenschaften verringern oder darauf verzichten. Voraussetzung war allerdings, dass ein Umsatzrückgang von mindestens 50 Prozent im Vergleich zum Jahr 2019 nachgewiesen werden konnte. <h3> Gemeinde widerruft Beschluss – Pächter legt Rekurs ein</h3>Diese Hilfen wurden vielfach gewährt – auch von der Gemeinde Kaltern. Sie erließ dem Pächter des Lidos für das Jahr 2021 einen Betrag in Höhe von 226.725 Euro, widerrief den Beschluss dann aber wieder. Es gab Rechtsunsicherheiten in Zusammenhang mit den Covid-Beihilfen des Staates, die auch der Pächter in Anspruch genommen hatte. Die Gemeinde Kaltern wollte nun klären, ob er dann noch die Voraussetzungen für die erhaltene Gemeindebihilfe erfüllt.<BR /><BR />„So holten wir bei unserem Wirtschaftsberater ein Gutachten ein, woraufhin wir den Gemeindeausschussbeschluss zur Reduzierung des Pachtschillings aufhoben“, sagt Kalterns Bürgermeisterin Gertrud Benin Bernard. In der Folge habe sich der Pächter an das Verwaltungsgericht gewandt, das ihm nun Recht zusprach.<h3>Bürgermeisterin: Jetzt haben wir Rechtssicherheit </h3>„Somit ist der Fall für uns geklärt; wir haben jetzt Rechtssicherheit und zugleich bestätigt bekommen, dass wir mit unserem ersten Beschluss richtig lagen“, betonte Bürgermeisterin Benin Bernard.