„In Südtirol ist die deutsche Sprache der italienischen gleichgestellt. Solange dort italienische Ärzte, die kein Deutsch sprechen, vorübergehend arbeiten dürfen, muss dies auch deutschsprachigen Ärzten erlaubt werden, die kein Italienisch sprechen“, so Prof. Obwexer. Prof. Obwexer schickt voraus, dass der österreichische Primar am Bozner Spital nach EU-Recht unter die Arbeitnehmerfreizügigkeit fällt.„Demnach sind Arbeitnehmer aus anderen EU-Staaten nach der ,EU-Verfassung‘ wie inländische Arbeitnehmer zu behandeln und dürfen in Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert werden“, sagt der EU-Rechtler.D/lu Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".