Im März war die „Task Force Schwarzarbeit“ durch ein Regierungsdekret eingesetzt worden, vor wenigen Tagen wurden die Mitglieder ernannt. Wer führt die Kontrollen durch? In welchen Bereichen? Und wie hoch sind die Strafen?<BR /><BR />Die Einrichtung der Task Force ist Teil des Nationalen Plans zur Bekämpfung der nicht angemeldeten Erwerbstätigkeit, der für den Dreijahreszeitraum 2023-2025 aufgelegt wurde. Ein erklärtes Ziel ist es, die Zahl der Kontrollen bis Ende 2024 im Vergleich zum Zeitraum 2019-2021 um 20 Prozent zu erhöhen.<BR /><BR />Dafür steht zusätzliches Personal zur Verfügung. Die Arbeitsinspektoren werden im Rahmen dieses Plans von Strafverfolgungsbehörden wie der Finanzwache und dem Arbeitsschutzkommando der Carabinieri unterstützt.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1045422_image" /></div> <BR /><BR />Wo wird kontrolliert? Um die Trefferquote zu verbessern, werden Unternehmen nach spezifischen statistischen Kriterien ausgewählt. Besonders ins Visier genommen werden Wirtschaftszweige, die bekanntermaßen ein hohes Risiko für nicht angemeldete Erwerbstätigkeit aufweisen. Im Nationalen Plan werden dazu das Baugewerbe, die Landwirtschaft, der Tourismus und häusliche Dienstleistungen aufgeführt. <BR /><BR />Das Regierungsdekret legt schließlich die Verwaltungsstrafen fest, die verhängt werden können. Diese orientieren sich an der Dauer der illegalen Beschäftigung: <BR /><BR /><b>bis zu 30 Tage:</b> Bußgelder zwischen 1800 Euro und 10.800 Euro pro Arbeitnehmer<BR /><BR /><b>von 31 bis 60 Tage:</b> Die Geldbußen steigen von 3600 Euro auf 21.600 Euro pro Arbeitnehmer.<BR /><BR /><b>über 60 Tage:</b> Die Geldbußen starten bei 7200 Euro und gehen bis zu 43.200 Euro pro Arbeitnehmer.<BR /><BR />Es gibt auch eine zusätzliche Höchststrafe von 20 bis 30 Prozent im Falle eines Rückfalls (wenn der Arbeitgeber in den letzten 3 Jahren für dieselben Verstöße bestraft wurde) oder bei besonderen Verstößen wie der Beschäftigung von Nicht-EU-Bürgern ohne Aufenthaltsgenehmigung, Minderjährigen unter 16 Jahren oder Empfängern von Staatsbürgerschaftseinkommen.