Nach dem verpatzten ersten Anlauf für die Vorstandsneuwahlen des SJR (wir haben berichtet) soll – der Empfehlung des Schiedsgerichtes folgend – nun am 4. Juli ein zweiter Anlauf erfolgen. Mit vorgestern Abend ist dazu die Frist für die Nominierung von Kandidaten durch die Mitgliedsorganisationen abgelaufen. Nicht eingegangen sind Nominierungen für die ehemalige SKJ-Landesleiterin Sara Burger, die bislang auch Mitglied des SJR-Vorstandes war, sowie für Katja Engl, ebenfalls ehemalige SKJ-Landesleiterin. Beide Frauen waren im Vorfeld als mögliche Kandidatinnen gehandelt worden. <h3> Kein Interesse an Vorstands- und Stellvertreterämtern</h3>Eingegangen ist einzig und allein die Nominierung von Katja Oberrauch aus den Reihen der Studierendenvertretung sh.asus für das Amt der Vorsitzenden. Gesetzlich wäre das ausreichend. Doch bislang gab es im Jugendring stets eine stellvertretende Person sowie auch einen Vorstand. Doch an diesen Ämtern scheint nach dem Wahl-Debakel im vergangenen Monat niemand Interesse zu haben. <h3>Nominierungen auch im Rahmen der Vollversammlung</h3>Das muss nicht zwingend so bleiben, denn eine Nominierung von Kandidaten kann auch noch im Rahmen der für die Wahl einberufenen Vollversammlung erfolgen. Das gilt natürlich auch für die beiden Kandidaten, die sich im Mai für das Amt des/der Vorsitzenden des Jugendringes beworben hatten: die bisherige Vorsitzende Tanja Rainer und ihr Herausforderer Matthias von Wenzl. Erstere war auch gestern für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Von Wenzl hingegen schließt dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht völlig aus. Bevor er eine endgültige Entscheidung treffe, sagt von Wenzl auf unsere Nachfrage hin, wolle er aber zunächst noch mit den Vertretern der 14 Mitgliedsorganisationen sprechen. Die werden sowieso am 30. Juni zusammenkommen, denn für diesen Termin ist die Vorstellung der Kandidatin für den Vorsitz geplant. <BR /><BR />In diesem Rahmen soll es dann auch zum Treffen mit von Wenzl kommen. Dem ist – neben einer Klärung, ob seine Kandidatur erwünscht ist – auch daran gelegen, die rechtlichen Unklarheiten aus dem Weg zu räumen. Denn laut dem Wahlprotokoll vom Mai wurde er damals zum Vorsitzenden ernannt, weswegen er seiner Ansicht nach gegebenenfalls erst durch einen offiziellen Rücktritt vom Vorsitz den Weg für die Neuwahlen freimachen müsste. <h3>Wahlchaos noch nicht aus der Welt geschafft</h3>Unklar wäre mit dieser Auslegung der Rechtslage dann allerdings auch, ob die Einberufung der Vollversammlung für den 4. Juli, die durch Tanja Rainer erfolgt ist, rechtens ist. Das Wahl-Chaos ist also alles andere als aus der Welt geschafft.