Außerdem erklärt er, warum die Schweiz auf Therapie setzt – unabhängig von der Zurechnungsfähigkeit.<BR /><BR /><b>Hört man von unfassbaren Gewaltverbrechen, drängt es sich fast auf, zu denken: Derjenige, der so etwas tut, kann ja nicht normal sein... </b><BR />Dr. Bernd Borchard: Wir finden eigentlich in solchen Extremfällen immer ein sehr spezifisches Risikoprofil, das mit der Persönlichkeit des Täters zu tun hat. Normalerweise haben wir – zumindest als Normalbürger, die solche Delikte nicht begehen –, sehr starke Hemmschwellen. Diese müssen erst überwunden werden, und da liegt dann meistens eine deliktrelevante Störung beim Täter vor.<BR /><BR /><embed id="dtext86-64643267_quote" /><BR /><BR /><b>Gibt es Studien zu Persönlichkeitsstörungen und Gewaltbereitschaft?</b><BR />Dr. Borchard: Wir wissen, dass schizophren erkrankte Täter deutlich häufiger gewalttätiger sind: 12 bis 20 Mal häufiger als die Normalbevölkerung. Bei Menschen mit einer Persönlichkeitsstörung ist es deutlich geringer, weil eine Persönlichkeitsstörung so unspezifisch ist: Sie führt möglicherweise, aber nicht automatisch zum Delikt. Wir haben relativ viele Menschen da draußen mit Persönlichkeitsstörungen, das sind sicherlich zwischen 5 und 7 Prozent, die begehen aber nicht alle schwere Straftaten. <BR /><BR /><b>Welche Persönlichkeitsstörungen erhöhen das Risiko für Gewalttaten am meisten?</b><BR />Borchard: Zunächst ist zu sagen, dass wir zusätzlich zur Persönlichkeitsstörung in der Regel noch andere, forensisch relevante Persönlichkeitseigenschaften brauchen: Eine Persönlichkeitsstörung allein – da wäre ich sehr vorsichtig zu sagen, dass das prädisponiert zu Gewaltstraftaten. Das meiste Risiko für Gewalttaten bergen jene Persönlichkeitsstörungen, die sehr im offenen Verhalten zu sehen sind, das sind die narzisstische, die dissoziale und die Borderline-Persönlichkeitsstörung. Wenn eine Persönlichkeitsstörung einer Straftat zugrunde liegt, ist es am häufigsten eine dieser 3 oder eine Kombination daraus. <BR /><BR /><embed id="dtext86-64644478_quote" /><BR /><BR /><b>Sind die Störungen genetisch bedingt, können ihr Hirnschäden zugrunde liegen? Welchen Einfluss haben problematische Kindheit, Umfeld...</b><BR />Dr. Borchard: Wenn eine Gen-Problematik oder ein Hirnschaden vorliegt, reden wir nicht von einer Persönlichkeitsstörung. Diese muss eine Störung sein, die nicht auf rein biologischen Gründen beruht. Wir wissen zwar bei der dissozialen und bei der Borderline-Persönlichkeitsstörung, dass da biologische Anteile vorhanden sind, aber das kann man kaum in Prozenten ausrechnen. Bei den anderen Störungen ist es primär sozialisationsbedingt und erfahrungsbedingt. <BR /><b><BR /><b>Und wie lässt sich effektiv feststellen, ob jemand kriminell ist oder krank – wie die Amerikaner so prägnant sagen „bad or mad“ (böse oder verrückt)?</b></b><BR />Dr. Borchard: Ich glaube, in den letzten 30 Jahren ist die forensische Psychologie und Psychiatrie da deutlich besser geworden. Was uns vor allen Dingen hilft, sind 2 Sachen: zum einen die Analyse, wie der Täter beim Delikt vorgegangen ist, das erklärt uns sehr viel in Bezug auf seine Motivationslage und vielleicht abweichende Norm-Orientierungen oder fehlenden Hemm-Mechanismen. An zweiter Stelle steht eine genaue Analyse der Biografie und der aktuellen Persönlichkeit, wie sie uns in der Untersuchung auch entgegenkommt. Das zusammengenommen führt dazu, dass wir es relativ gut einschätzen können. <BR /><BR /><embed id="dtext86-64644511_quote" /><BR /><BR /><b>Täter mit Persönlichkeitsstörungen werden von den Gerichten sehr oft als schuldfähig eingestuft und kommen ins normale Gefängnis. Wie kann ihnen dort trotzdem geholfen werden?</b><BR />Dr. Borchard: Die Tatsache, dass vielleicht keine verminderte Zurechnungsfähigkeit festgestellt wurde, heißt nicht automatisch, dass nicht eine deliktrelevante und zu behandelnde Störung vorliegt. Ich kann es für die Schweiz sagen, was ja auch mein Auftrag ist für die Konferenz in Bozen: Die Schweiz hat sich entschieden, nicht primär nach Zurechnungsfähigkeit zu fragen, sondern nach Gefährlichkeit und Behandelbarkeit. Wenn vom Gericht eine therapeutische Maßnahme ausgesprochen wird, wird der Täter in jedem Fall behandelt, ob er nun in eine Klinik kommt oder in eine Maßnahmeeinrichtung des Justizvollzuges. Aktuell werden in der Schweiz etwa 700 bis 800 Täter in so einer stationären Maßnahme behandelt. Es werden kaum noch reine Verwahrungen im Gefängnis ausgesprochen, weil man erst den therapeutischen Weg versucht, da man gesehen hat, in vielen Fällen reduziert dies das Risiko. Und was die Behandelbarkeit angeht, sind wir gerade bei den persönlichkeitsgestörten Tätern ganz gut aufgestellt. <BR /><BR />