Laut der Kassation sieht das Europäische Übereinkommen über die Adoption von Kindern aus dem Jahr 1967 diesbezüglich keine Beschränkungen vor. Der Gesetzgeber könne – so die Kassation – unter bestimmten Bedingungen, die Bestimmungen zur Adoption so erweitern, dass auch Alleinstehenden die Adoption von Kindern ermöglicht wird. In Italien stößt der Vorstoß des Obersten Gerichtshofes aber nicht nur auf Zustimmung. Kardinal Ennio Antonelli, auch Präsident des Familienrates, reagierte perplex auf die Empfehlung: „Im Vordergrund steht das Wohl des Kindes, das einen Vater und eine Mutter braucht. Das ist die normale Konstellation, die auch weiterhin als normal gelten sollte.“ Den Stein ins Rollen gebracht hat die Adoption eines russischen Mädchen. Adoptivmutter ist eine alleinstsehende Frau in Genua. Derzeit ist in Italien – laut Rechtslage – die Adoption nur Ehepartnern, nicht aber alleinstehenden Personen, möglich. stol