Freitag, 11. Dezember 2009

Kassations-Entscheidung zu Repettos Wählbarkeit: Generalstaatsanwalt gegen Rekurs

Barbara Repetto wird voraussichtlich noch zwei Wochen um ihren Landesratsstuhl bangen müssen. So lange hat das römische Höchstgericht Zeit, seine Entscheidung über den Rekurs von Roberto Bizzo zu hinterlegen. Die Vorzeichen für Repetto stehen allerdings nicht schlecht: Der Generalstaatsanwalt hat sich gestern für die Abweisung von Bizzos Klage ausgesprochen.









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