Der Zeitraum, den Alexander Gruber bisher hinter Gittern verbracht hat – er sitzt seit dem 23. Februar 2023 im Bozner Gefängnis ein – wird ihm angerechnet. <BR /><BR />Er war im Februar 2025 erstinstanzlich verurteilt worden. Für das Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) war klar, dass Sigrid Gröber (39) sich die schweren Verletzungen, denen sie schließlich erlag, nicht durch einen Sturz zugezogen hatte, sondern dass ihr diese von Alexander Gruber zugefügt worden waren. Im Dezember bestätigte dann das Berufungsschwurgericht das Urteil. <BR /><BR />Dagegen waren Grubers Verteidigerinnen Claudia Benedetti und Alessandra D'Ignazio vors Kassationsgericht gezogen. Sie beklagten, dass das Gericht bei der Rekonstruktion des tragischen Vorfalls die entscheidenden Minuten nicht berücksichtigt habe. <BR /><BR />Der Zeitpunkt für den tätlichen Übergriff, der Gruber vorgeworfen wurde, sei zwischen 19 Uhr und 19.05 Uhr angesetzt worden. Doch in diesen Minuten sei ihr Mandant gar nicht vor Ort gewesen, Aufnahmen von Überwachungskameras würden dies belegen, argumentierte die Verteidigung. Sigrid Gröber müsse demnach allein gestürzt sein und sich dabei schwer verletzt haben. Doch die Kassationsbeschwerde wurde als unzulässig abgewiesen, die Begründung wird in einigen Wochen vorliegen. <BR /><BR />Damit ist auch am Tathergang, wie er im erst- und zweitinstanzlichen Urteil als erwiesen angesehen wurde, nicht mehr zu rütteln: nämlich, dass Alexander Gruber seine Freundin Sigrid Gröber am 18. Februar 2023 vor der Hausmeisterwohnung der Landeshotelfachschule in Meran geschlagen und getreten habe. Dann habe er sie stundenlang in der Kälte liegen gelassen. Erst gegen 2 Uhr morgens holte der 57-Jährige Hilfe. Doch für Sigrid Gröber kam diese zu spät: Die 39-Jährige, deren Organismus laut Rechtsmediziner Dr. Dario Raniero durch Vorerkrankungen geschwächt gewesen sei, starb noch in derselben Nacht im Krankenhaus.<h3> Bußgel verhängt</h3>Da Grubers Beschwerde abgewiesen wurde, muss er 3.000 Euro in die Bußgeldkasse des Kassationsgerichtes einzahlen. Auch verurteilte ihn das Höchstgericht, für die Verfahrenskosten der Hinterbliebenen, die sich mit Rechtsanwalt Martin Fill ins Verfahren eingelassen hatten, aufzukommen – was mit weiteren 6.000 Euro zu Buche schlägt. <BR /><BR />Das summiert sich zum Schadenersatz, den das Schwurgericht den Nebenklägern bereits zugesprochen hatte: insgesamt 550.000 Euro an die Familie von Sigrid Gröber sowie 30.000 Euro an das Land, das sich mit Rechtsanwalt Lukas Plancker von der Anwaltschaft des Landes erstmals in einem Fall geschlechtsspezifischer Gewalt in Südtirol als Nebenkläger eingelassen hatte.