Die Verteidiger von Mustafa Zeeshan haben in Rom Kassationsbeschwerde gegen die lebenslange Haft für ihren Mandanten eingelegt, der derzeit im Gefängnis von Verona einsitzt. Das Bozner Berufungsschwurgericht (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) hatte das Urteil aus erster Instanz im März bestätigt und den 42-jährigen Pizzabäcker für schuldig befunden, seine hochschwangere Frau Fatima am 30. Jänner 2020 in Vierschach zuerst geschlagen und getreten und dann erstickt zu haben. Dass Zeeshan zum Tatzeitpunkt wegen einer psychotischen Depression nicht schuldfähig gewesen sei, glaubten die Richter beider Instanzen nicht.<BR /><BR />Die Verteidiger um Rechtsanwalt Federico Fava sehen dies anders: Sie streben mit ihrer Kassationsbeschwerde die Aufhebung des Urteils an und führen die aus ihrer Sicht fehlerhafte Würdigung von Beweisen und Gutachten sowie Verfahrensfehler an. Sie möchten die Überprüfung der Schuldfähigkeit sowie die Zuerkennung der allgemein mildernden Umstände erreichen. Aussagen von Mustafa Zeeshan seien im Gutachten des psychiatrischen Amtssachverständigen unzulässig verwendet worden, bemängelt die Verteidigung: Ihr Mandant hatte sich direkt nach der Tat gegenüber den Ermittlern geäußert, ohne dass ein Verteidiger bei ihm gewesen wäre. Diese Aussagen dürften folglich nicht verwendet werden. Dass sie trotzdem zur Grundlage des Gutachtens gemacht worden seien, sei als Verfahrensfehler zu werten.<BR /><BR />Rechtsanwalt Fava argumentiert außerdem damit, dass das Gericht die Expertise mehrerer Schlafexperten nicht ausreichend gewürdigt habe: Diese hatten eine Non-REM-Störung bei Zeeshan diagnostiziert. Eine weitere Untersuchung dieser Störung und deren Einfluss auf die Tat sei abgelehnt worden, obwohl diese Frage zentral für die Schuldfähigkeit des Verurteilten sei. <BR /><BR />Zudem waren Verletzungen an Zeeshans Füßen als Beleg dafür gewertet worden, dass er seine Frau getreten habe – obwohl auch die Kälte ursächlich für die Verletzungen gewesen sein könnte. Der Angeklagte sei außerdem als „extrem gewalttätig und entschlossen“ darstellt, das Fehlen eines Tatmotivs negativ bewertet worden. Die Verteidigung hält dagegen: Zeeshans Straflosigkeit, Arbeitszeugnisse sowie sein Bemühen für seine Familie hätten mildernd anerkannt und in der Strafzumessung berücksichtigt werden müssen.