Die Höhe des Unterhaltsanspruches wird künftig nicht mehr vom Lebensstil des Paares während der Ehezeit, sondern von neuen Parametern abhängen, die auf „finanzieller Selbstständigkeit“ basieren.Die Ehe sei ein „Akt von Freiheit und Selbstverantwortung“ und nicht mehr eine Art von Lebensversicherung, urteilten die Kassationsrichter.„Der finanziell unterlegene Ehepartner hat nur dann Anspruch auf Alimente, wenn er beweisen kann, dass er über keine Mittel für seinen Unterhalt verfügt“, berichtete Gian Ettore Gassani, Präsident des Verbands der italienischen Scheidungsanwälte.„Dieser Richterspruch gleicht einem Erdbeben“Damit wird ein Grundsatz des Scheidungsgesetzes aus dem Jahr 1970 aufgehoben. „Dieser Richterspruch gleicht einem Erdbeben. Italien nimmt sich an anderen europäischen Ländern ein Beispiel, in denen die Alimente vom Ehevertrag abhängen, der vom Paar vor der Eheschließung vereinbart wird“, kommentierte Gassani.Der Richterspruch wurde vom Kassationsgericht aufgrund der Klage einer Unternehmerin gegen ihren Ex-Mann, ein früherer Minister, gefällt. Die Frau hatte sich um höhere Alimente bemüht, als ihr ein Mailänder Berufungsgericht zugesprochen hatte.D