Die Formulierung „Vater“/„Mutter“ auf dem elektronischen Personalausweis ist diskriminierend, da sie nicht alle Familien repräsentiert. Die korrekte Angabe ist daher „Elternteil“. Dies geht aus einem Urteil des Kassationsgerichtshofs in Rom hervor. <BR /><BR />Die Obersten Richter wiesen die Berufung des Innenministeriums in Rom gegen eine Entscheidung des römischen Berufungsgerichts ab, laut dem auf Ausweisen von Minderjährigen der Begriff Elternteil, aber nicht Vater und Mutter, angegeben werden soll. <BR /><BR />Das Berufungsgericht in Rom hatte angeordnet, dass auf dem elektronischen Personalausweis eines Minderjährigen, dem Kind zweier Mütter (einer leiblichen und einer Adoptivmutter), die sich für eine Stiefkindadoption entschieden hatten, nur „Elternteil“ angegeben werde. Für die Richter war dies ein zwingender Schritt, damit das für die Ausreise gültige Dokument den Familienstand des Kindes wiedergebe. Das Kind habe das Recht, einen Personalausweis zu erhalten, der auch für Reisen ins Ausland nützlich sei und seine tatsächliche Familiensituation wiederspiegele, urteilte das Berufungsgericht. <h3>Einspruch des Innenministeriums bleibt erfolglos</h3>Gegen diesen Richterspruch hatte das italienische Innenministerium Einspruch eingereicht – ohne Erfolg. Das Ministerium, das gegen die beiden Frauen und die Gemeinde Rom klagt, argumentierte erfolglos, dass das italienische Recht nur die Ausstellung von Geburts- und Personenstandsurkunden, in denen „Vater“ und „Mutter“ angegeben sind, erlaubt. <BR /><BR />Laut dem italienischen Gesetz darf ein homosexuelles Paar nicht als Eltern eines Kindes registriert werden. Doch zuletzt hatten einige Gemeinden, darunter die Stadt Turin, Neugeborene als Kinder mit 2 Müttern standesamtlich eingetragen, dies hatte zu hitzigen Diskussionen geführt. <BR /><BR />Vor allem Lega-Chef und Vizepremier Matteo Salvini setzt sich dafür ein, dass auf den Ausweisen von Kindern der Begriff „Vater“ und „Mutter“ und nicht „Elternteil 1“ und „Elternteil 2“ angegeben wird.