Der aus Pakistan gebürtige Mustafa Zeeshan sitzt im Gefängnis von Verona ein und bleibt auch dort, um seine Haftstrafe zu verbüßen. Mit dem Urteil des Kassationsgerichtes ist seine letzte Hoffnung, dass seine Schuldfähigkeit zum Tatzeitpunkt erneut überprüft werden könnte, geplatzt. Zeeshan muss auch für die Verfahrenskosten aufkommen. <BR /><BR /> Am 12. März 2023 hatte das Bozner Schwurgericht (Vorsitz Richter Carlo Busato, Beisitzer Richter Stefan Tappeiner) es als erwiesen angesehen, dass Mustafa Zeeshan seine hochschwangere Frau Fatima am 30. Jänner 2020 in Vierschach zuerst geschlagen und getreten und dann erstickt hat. Dass Mustafa Zeeshan zum Tatzeitpunkt aufgrund einer psychotischen Depression nicht schuldfähig gewesen sein könnte, glaubte das Gericht nicht. Der 42-Jährige habe auch keine Reue gezeigt, vielmehr habe er den Tod seiner Frau in resignierter Weise als Wille einer höheren Macht angenommen, hieß es in der Urteilsbegründung. <BR /><BR />Im Frühjahr vorigen Jahres bestätigte das Berufungsschwurgericht Zeeshans Verurteilung zu lebenslanger Haft. Dagegen legten seine Verteidiger Federico Fava und Amanda Cheneri Kassationsbeschwerde ein. Die Verteidiger wollten ein neues Gutachten zur Überprüfung der Schuldfähigkeit ihres Mandanten sowie die Zuerkennung der allgemein mildernden Umstände erwirken.<BR /><BR /> Wie berichtet, hatten sie sowohl in erster als auch in zweiter Instanz ins Feld geführt, dass Mustafa Zeeshan seine Frau Fatima keinesfalls bewusst oder willentlich, sondern im Schlaf getötet habe. In Rom argumentierten sie, dass die Expertise von Schlafexperten nicht ausreichend gewürdigt worden sei, auch habe das Berufungsschwurgericht (Vorsitzende Richterin Silvia Monaco, Beisitzer Michele Paparella) eine weitere Untersuchung der Schlafstörung und deren Einfluss auf die Tat abgelehnt. Das Kassationsgericht sah darin aber offenbar keinen Verfahrensfehler, die Begründung für seinen Entscheid wird in einigen Wochen hinterlegt.