<a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/kastelruth-erneut-toter-wolf-entdeckt" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, wurde in Kastelruth ein toter Wolf gefunden. Er lag rund 15 Meter unterhalb der Straße in der Örtlichkeit Marinzen.</a> Ein bundesdeutscher Urlauber wurde auf den Kadaver aufmerksam und verständigte die Notrufzentrale.<h3> Notrufnummer 112 wählen</h3>Sichtungen an das Landesamt für Wildtiermanagement melden<BR />Die Bevölkerung ist angehalten, sämtliche Sichtungen von Wölfen an das Landesamt für Wildtiermanagement oder in Notfällen auch über die Landesnotrufzentrale unter der Einheitlichen Notrufnummer 112 zu melden.<h3> Das gilt für Hunde</h3>Zudem gilt: Hunde müssen generell an der Leine geführt und dürfen nicht unbeaufsichtigt im Freien streunen. Wildtieren sollte weiters grundsätzlich keine Nahrung, auch in Form von Restmüll, vorgelegt werden. Bei Sichtungen gilt: Ruhe bewahren, Abstand halten, sich bemerkbar machen, in lautem Ton sprechen. <h3> Was bedeutet die Herabstufung des Schutzstatus?</h3>Die Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes in der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie von „streng geschützt“ auf „geschützt“ ist zwar auf EU-Ebene bereits genehmigt, bedarf aber noch einer Änderung des staatlichen Jagdgesetzes Nr. 157/1992, bevor das Land Südtirol juridische Anpassungen vornehmen kann. <BR /><BR />Erst dann wird sich zeigen, ob auch eine Abänderung des aktuell noch sehr strengen Protokolls zum Umgang mit verhaltensauffälligen Wölfen möglich ist.