Donnerstag, 22. September 2011

Kataster: Antrag für Neueinstufung landwirtschaftlicher Gebäude am 30. September fällig

Für die Neueinstufung landwirtschaftlicher Gebäude in die Kategorie D/10 und A/6 bleibt nach der Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung im Amtsblatt vom 21. September nur mehr bis 30. September Zeit. Die Umstufung ist Voraussetzung für die Beibehaltung der ICI-Befreiung.









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