Kataster: Antrag für Neueinstufung landwirtschaftlicher Gebäude am 30. September fällig
Für die Neueinstufung landwirtschaftlicher Gebäude in die Kategorie D/10 und A/6 bleibt nach der Veröffentlichung der entsprechenden Durchführungsverordnung im Amtsblatt vom 21. September nur mehr bis 30. September Zeit. Die Umstufung ist Voraussetzung für die Beibehaltung der ICI-Befreiung.