"Kein Betrug": Maximillian Rainer freigesprochen
Vor dem Oberlandesgericht wunde am Dienstag in der Causa "Stein an Stein 1" über die Berufung des früheren SEL-Generaldirektors Maximilian Rainer entschieden. Das Urteil: ein überraschender Freispruch.

Der frühere SEL-Generaldirektor war im November 2014 am Landesgericht zu zwei Jahren und sechs Monaten wegen Betrugs gegen die Landesenergiegesellschaft SEL verurteilt worden.
Ansichten von Staatsanwaltschaft und Verteidigung
Am Dienstag forderte die Staatsanwaltschaft im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht eine Bestätigung des Urteils.
Laut Verteidigung aber gebe es keine Beweise, dass Maximillian Rainer der SEL Unterlagen vorenthalten habe, um sich selbst das Kraftwerk Mittewald über Mittelsmänner zu sichern. Zudem sei die Entscheidung der SEL gegen einen Kauf auch gefallen, weil der reale Wert der Anlage - laut einem Gutachten 70.000 Euro - unter dem damals geforderten Kaufpreis von 500.000 Euro lag - und es nicht der Mission der Landesenergiegesellschaft entsprochen habe, kleine Kraftwerke zu kaufen.
(K)ein Ringen um die Verjährung
Das größte Ass im Ärmel der Verteidigung schien zu Prozessauftakt jedoch die Verjährung zu sein.
Ursprünglich hatte das Berufungsverfahren am Oberlandesgericht am 28. September über die Bühne gehen sollen. Doch das Gericht musste in neuer Zusammensetzung tagen. Die Vorsitzende der Strafsektion, Ulrike Segna, hatte sich in ihrer Rolle als Berichterstatterin für befangen erklärt, da sie bei Stocker und Pircher die Anklage vertreten hatte.
Da das Berufungsverfahren daher erst am Dienstag begann, wurde im Vorfeld über eine Verjährung gemutmaßt. Die Frist für Betrug beträgt siebeneinhalb Jahre.
Freispruch durch Zivilrichter
Doch es kam anders. Die Richter im Berufungsprozess, bei denen es sich um "ausgeliehene" Zivilrichter handelt, sprachen Rainer frei. In der Urteilsbegründung heißt es, weil die Straftat nicht vorliegt.
stol/rc/ker