Vor allem die Antigen-Testzentren und Apotheken werden ab 15. Oktober stark belastet und nicht alle Anträge um einen Test erfüllen können. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Wenn sich bis zum Stichtag 15. Oktober in Sachen Impfbereitschaft nicht noch einiges tut, dann wird es beim Testen zu Engpässen kommen. Landesrat Widmann geht derzeit von 150.000 ungeimpften Arbeitnehmern aus. Die alle 48 Stunden einen Antigen-Schnelltest (und damit 3 Mal die Woche), oder alle 72 Stunden einen PCR-Test bräuchten. Zumal der PCR-Test teurer ist und man länger auf das Ergebnis wartet, dürfte der Druck auf den Antigen-Testzentren und den Apotheken lasten.<BR /><BR />„Wir haben in Südtirol derzeit rund 90 Apotheken, die Antigen-Tests anbieten. 100 Tests pro Tag und Apotheke sind realistisch, doch nur wenn sich die Nachfrage über den Tag verteilt“, erklärt der Präsident der Apothekerkammer, Maximin Liebl. Damit kommt man nach Adam Riese auf 9000 Tests, die die Apotheken täglich anbieten können. Von Montag bis Freitag wohl gemerkt, samstags sind es weniger und Sonntags gar keine. <BR /><BR /><b>Zu Stoßzeiten keine Chance</b><BR /><BR />Dass geht sich schlichtweg nicht aus, auch nicht mit den aktuellen Testzentren und den Hausärzten zusammengenommen. „Zumal ich befürchte, dass dann alle am Montag in der Früh kommen, weil sie vor der Arbeit noch den Test brauchen“, sagt Liebl. <BR /><BR />Was also tun, wenn man einfach keinen Test-Termin rechtzeitig bekommen hat? „Das Gesetz lässt keinen Spielraum“, stellt Tschöll klar. „Der Arbeitgeber muss den Zutritt zum Arbeitsplatz verweigern, wenn der Arbeitnehmer keinen gültigen Grünen Pass vorweisen kann. Dass er den hat, liegt in der Verantwortung des Arbeitnehmers. Ohne muss er der Arbeit fern bleiben – ohne Entlohnung“, erklärt er. <BR /><BR /><b>Suspendierung kann sich wiederholen</b><BR /><BR />Die Suspendierung wird aufgehoben, wenn der Arbeitnehmer einen Grünen Pass vorweisen kann. Also sich entweder hat impfen lassen oder einen gültigen Test vorweisen kann. „Das Szenario kann man sich auch öfters vorstellen, denn der Arbeitgeber muss täglich kontrollieren. Also jedes Mal, wenn sich der Test ,nicht ausgegangen ist’, wird suspendiert“, so Tschöll. <BR /><BR />Und das gilt eigentlich ausnahmslos für die gesamte erwerbstätige Bevölkerung. „Auch für Hoteliere, Landwirte und Freiberufler. Theoretisch auch im Homeoffice. Allerdings muss man in seinen 4 Wänden keine Kontrolle befürchten“, sagt Tschöll. <BR /><BR />Anders ist dies beim Landwirt, den dürfen die Ordnungshüter auch am Hof kontrollieren, denn der ist Betriebsgelände. „Gleiches gilt auf dem Traktor oder in der Wiese“, stellt Tschöll klar. Und wenn sich jemand dauerhaft dem Test verweigert? „Dann bleibt er für die Dauer der Bestimmung suspendiert. Ohne Gehalt und natürlich ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld.“<BR />