Dass der Herr Pfarrer oder ein befreundeter Geistlicher ?kurz vorbeischaut? und Eheleute und Ringe segnet, oder dass eine kurze Feier vielleicht gar in einer Kirche oder Kapelle abgehalten wird.Das ist der Wunsch nicht weniger Paare, die ?zuerst einmal? vor dem Standesamt heiraten oder dies beim zweiten Einlaufen in den Hafen der Ehe tun, weil sie dort bereits Schiffbruch erlitten und die Kirche kein zweites Mal vor dem Traualtar zul?sst.Wenn Priester diesen Wunsch erf?llen, setzen sie sich aber ?ber ein ausdr?ckliches Verbot des Bischofs hinweg.?Aus gegebenem Anlass? wird das Verbot von ?ffentlichen Segnungen im Amtsblatt der Di?zese neu eingesch?rft.Ein Segensgebet im ?streng privaten Rahmen? k?nne dagegen Ausdruck pers?nlicher Seelsorge sein.?Wir m?chten damit vor allem vermeiden, dass Segnungen durch einen Priester mit einer kirchlichen Trauung verwechselt werden?, erkl?rt Bischof Ivo Muser.?Unsere Aufgabe ist es, die christliche Ehe zu sch?tzen?, unterstreicht der Bischof.Dass so strikte Regelungen die T?ren zu ihnen noch mehr verschlie?en, bef?rchtet dagegen Toni Fiung, Referent der Di?zese f?r Ehe und Familie."D"/ler_______________________________________________________________________________________________________Mehr dazu in der Wochenendausgabe der "Dolomiten".