Die Bozner Staatsanwaltschaft hatte gegen 8 Mitglieder der früheren Landesregierung im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Teils des „Rosengartls“ zwischen Laurinswand und Vajolet-Türmen ermittelt – wegen Falschbeurkundung. Ursprünglich stand auch der Verdacht des Amtsmissbrauchs im Raum, doch dieser Straftatbestand war bereits im Juli 2024 abgeschafft worden. Heuer im Februar stellten die Ermittler jedenfalls fest, dass jegliche Verdachtsmomente haltlos waren, der Fall kam zu den Akten. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte die Landesregierung ein landeseigenes Grundstück mitten im UNESCO-Weltnaturerbe am Rosengarten an einen Privaten verkauft. Auf einem Teil dieses Grundes wurde in der Folge die neue Santnerpass-Hütte errichtet. Auf Initiative des Landtagsabgeordneten und Team-K-Chefs Paul Köllensperger leitete die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof in der Folge Ermittlungen gegen zwei Landesbeamte ein. Der Verdacht: Das Grundstück sei zu einem weit niedrigeren Preis verkauft worden, als es wert gewesen sei. Dadurch sei ein Schaden von über 600.000 Euro entstanden. <BR /><BR />Die Betroffenen ergriffen die Gelegenheit zur Gegendarstellung und konnten belegen, dass sie den Quadratmeterpreis ordnungsgemäß angewendet hatten – und zwar entsprechend dem Schlüssel, den das Land seit nunmehr 30 Jahren beim An- und Verkauf von Arealen im hochalpinen Gelände vorsieht. Ihre detaillierten Ausführungen überzeugten die Staatsanwaltschaft am Rechnungshof, und so wurde in diesen Tagen auch dieses Verfahren rund um den Grund, auf dem die Santnerpass-Hütte steht, eingestellt. Darüber freut sich in einer Aussendung auch Landesrat Christian Bianchi: Der Rechnungshof habe anerkannt, dass keine vorsätzliche Handlung oder Fahrlässigkeit vorlag und dass die von den Ämtern angewandten Verfahren korrekt gewesen seien – in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen.