Wie die „Zett“ am 29. Oktober berichtete, hatte ein aktuelles Urteil des Obersten Gerichtes von Turin den Stein ins Rollen gebracht: Gemäß „Artikel 162-ter“ in „Comma 1 in Artikel 1 des Staatsgesetz 103/2017“ wurde ein mutmaßlicher Stalker dazu verurteilt 1500 Euro Schadenersatz an sein Opfer zu berappen; damit war der Fall geschlossen. Denn mit dieser Pönale ging der Täter straffrei, blieb also ohne Vorstrafe. Mehrere Parlamentarierinnen hatten den Fall publik gebracht und Änderungsvorschläge eingebracht. Ende Oktober kam dann die 2. Gesetzgebungskommission des Senats zum Schluss, ein ganz neues Stalkinggesetz auszuarbeiten. Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe der Sonntagszeitung "Zett". Z