<BR />Geht es nach der Bozner Staatsanwaltschaft, soll das Ermittlungsverfahren zum Tod eines 42-Jährigen, der nach dem Einsatz eines Tasers gestorben ist, zu den Akten gelegt werden. <BR /><BR />Wie berichtet, waren die Carabinieri von Sterzing am 9. Juli 2024 nach Gossensaß ausgerückt. Der Einsatz war von einem Mann angefordert worden, den die Einsatzkräfte schon gleich in einem sichtlich verwirrten und aggressiven Zustand vorgefunden hätten. <BR /><BR />Um den Mann ruhigzustellen, setzten die Carabinieri einen Taser ein. Kurz darauf klagte der Mann über Übelkeit. Er starb etwa eine Stunde später. <BR /><h3> Hinterbliebene können innerhalb von 20 Tagen Einspruch erheben </h3>Die Staatsanwaltschaft leitete Ermittlungen gegen Unbekannt ein – wegen Verdacht auf Tod infolge eines anderen Verbrechens (Art. 586 StGB). Diese Ermittlung soll nun eingestellt werden.<BR /><BR />Ob das Verfahren eingestellt wird, muss nun der U-Richter entscheiden. Die Hinterbliebenen des 42-Jährigen haben die Möglichkeit, innerhalb von 20 Tagen dagegen Einspruch zu erheben.