Mit einem Gesetzesdekret ist die zweite Rate der IMU für Hauptwohnungen gestrichen worden. Dieselbe Bestimmung sieht allerdings vor, dass der Steuerpflichtige innerhalb 24. Jänner 2014 einen Teil der IMU zahlen muss, sofern die Gemeinde für das Jahr 2013 einen höheren Steuersatz als den vom Gesetz vorgesehenen Standardsteuersatz festgelegt hat."Dies trifft für die Stadtgemeinde Bruneck nicht zu, da die Hauptwohnungen im Jahr 2013 nicht mit mehr als 0,4 Prozent besteuert worden sind", so die Gemeinde.