Als Oberschullehrerin hatte sie das Recht, mit der Bürgerkarte einen Mittagessensbeitrag in Höhe von jeweils 4,75 Euro pro Tag zu beanspruchen – aber nur an Tagen, an denen sie sowohl am Vormittag als auch am Nachmittag dienstlich in der Schule zu tun hatte.Dieses Reglement hat die Lehrerin – wie sie sagt, ohne sich dessen bewusst zu sein – verletzt – insgesamt 54 Mal. Die Lehrerin kritisiert, dass man sie nicht viel früher auf ihren Fehler hingewiesen hat.Nun erhält sie eine drakonische Strafe.D/hof Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".