Samstag, 14. November 2020

KFZ- und Karosseriewerkstätten bleiben geöffnet

Das Dekret des Landeshauptmanns Nr. 69/2020 erlaubt die Arbeitstätigkeit im Kfz-Gewerbe. Insofern dürfen Kunden ihr Fahrzeug für alle Arbeiten zur Werkstatt bringen. Die KFZ- und Karosserie-Werkstätten dürfen jede Reparatur durchführen und können Fahrzeuge auch beim Kunden abholen.

KFZ- und Karosseriewerkstätten gehören zu den wesentlichen gewerblichen Tätigkeiten. - Foto: © Hannes Niederkofler









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