Das Sicherheitsdekret ist am 25. Februar in Kraft getreten und muss innerhalb 25. April von Abgeordnetenkammer und Senat in ein Gesetz umgewandelt werden. Laut Dekret ist es absolut verboten, ein Taschenmesser mitzuführen, wenn die Klinge fünf Zentimeter oder länger ist und gleichzeitig einen Feststellmechanismus hat.<BR /><BR /> Südtirols Verbände – vom AVS über den Jagdverband bis zu den Handwerkern – sind bekanntlich Sturm gelaufen. SVP-Senator Meinhard Durnwalder hatte daraufhin einen Abänderungsantrag eingebracht, um so diesen Passus aus dem Dekret zu streichen und zur bisherigen Regelung zurückzukehren. Denn die besagt, dass man ein solches Messer dabei haben darf, wenn man dafür einen berechtigten Grund hat.<h3> Durnwalder: „Die Vorzeichen stehen gut“</h3>Während alle anderen Anträge zum umzuwandelnden Dekret abgelehnt worden seien, so Durnwalder, wurde „mein Abänderungsantrag ausgesetzt, weil die Regierung selber dazu Änderungen vornehmen will“, erklärt SVP-Senator Meinhard Durnwalder. Ein gutes Zeichen. „Es wird eine neue Formulierung geben, die, davon ist auszugehen, in unserem Sinn sein wird“, sagt Durnwalder. Er rechnet sogar damit, dass die Regierung zurück zum „berechtigten Grund“ gehen wird. <BR /><BR />Mehr Sicherheit sei wünschenswert, aber dieses Verbot wäre eine übertriebene Reaktion, so der Senator. „Die Vorzeichen stehen gut, doch noch ist der neue Text nicht bekannt“, dämpft Durnwalder ein wenig die Freude. Kommende Woche dürfte er vorliegen.