Es endete mit einer Schadenersatzzahlung an die Eltern des Kindes, die daraufhin davon absahen, sich als Nebenkläger ins Strafverfahren einzulassen. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/toedlicher-balkonsturz-4-personen-muessen-sich-in-verfahren-verantworten" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet, </a>war im Jänner Anklage gegen den damaligen Bürgermeister Oswald Rabanser, den mit der Planung der Umbauarbeiten am Gemeindehaus beauftragten Geometer, den gesetzlichen Vertreter der Baufirma, die Umbauarbeiten am Haus durchgeführt hatte und den mit der Montage des Balkongeländers beauftragten Schmied erhoben worden. <BR /><BR /><BR />Der Vorwurf lautet auf fahrlässige Tötung: Die Staatsanwaltschaft vermutet, dass der Bub zwischen der untersten Sprosse und dem Balkonboden durchgerutscht und auf diese Weise in den Tod gestürzt sei. <h3> Anhörung von Parteigutachtern beantragt </h3>Gestern beantragten die Verteidiger u. a. die Anhörung der Sachverständigen, die bereits im Rahmen des Zivilverfahrens ein Gutachten erstellt hatten. Die ersten drei Zeugen der Anklage werden hingegen bei der nächsten Verhandlung am 28. Oktober angehört.