Laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Mailand wurde das Mädchen, heute 13 Jahre alt, entführt, als es zwei Jahre alt war, nachdem das Gericht in Mailand im Jahr 2014 nach Beschwerden und Gegenbeschwerden der Eltern die Vormundschaft dem Gemeinderat übertragen hatte. Daraufhin verschwand die 40-jährige Frau mit der Tochter.<BR /><BR />Die Ermittlungen begannen im Juni 2023, nachdem der Vater des Kindes seine Ex-Partnerin angezeigt und den Ermittlern einige durch eigene Nachforschungen gesammelte Hinweise vorgelegt hatte, die bewiesen, dass das Mädchen im Ausland festgehalten wurde. Die Mutter, die 2019 in einem separaten Verfahren wegen vorsätzlicher Nichtbefolgung einer richterlichen Anordnung und Kindesentziehung endgültig verurteilt wurde, befand sich in Valencia.<h3> Mädchen hatte kaum Kontakte zu anderen Menschen</h3>Aus den von der Staatsanwaltschaft Mailand koordinierten Untersuchungen geht hervor, dass die 40-Jährige und ihr Partner das Mädchen ohne Ausweispapiere aufzogen, ihm falsche Personalien gaben und ihm so den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern, Sport- und Kulturvereinen verwehrten. Sie verweigerten dem Mädchen den Schulbesuch, zwangen es zum Homeschooling und beschränkten seine Möglichkeiten, Kontakte zu Gleichaltrigen zu knüpfen, erheblich. Laut den Vorwürfen nahmen die beiden dem Mädchen zudem den freien Zugang zu Medien und sozialen Netzwerken, damit es seine Herkunft, die Identität des Vaters und die Gerichtsverfahren der Mutter nicht entdecken konnte.<BR /><BR />Als die Angelegenheit in den vergangenen Monaten von einigen Medien behandelt wurde, schlossen sich die Frau und ihr Partner mit dem Mädchen in der Wohnung von Bekannten ein, bis sie in Spanien durch einen europäischen Haftbefehl festgenommen wurden.<h3> „Vollständige Gleichgültigkeit“</h3>Die beiden weiteren festgenommenen Familienmitglieder, gegen die Hausarrest angeordnet wurde, unterstützten das Paar, indem sie Geld und Lebensmittel schickten. Wie die Mailänder Richterin Tiziana Landoni in der Untersuchungshaftsanordnung feststellte, zeigten die vier Personen „vollständige Gleichgültigkeit gegenüber den elterlichen Rechten des Vaters“, sowie gegenüber dem Mädchen und dessen „persönlicher Freiheit“. <BR /><BR />Die Ermittlungen offenbarten „Persönlichkeiten, die resistent gegen die Einhaltung von Regeln“, schwer „kontrollierbar“, „ungehalten gegenüber Vorschriften“ und ohne „Selbstkontrolle“ sind. Die Beschuldigten könnten außerdem Beweise vernichten und „leicht“ Freunde und Verwandte dazu bringen, „unwahre“ Aussagen zu machen.